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Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten habe ich?

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Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten habe ich?
© iStock / Muharrem Öner©iStock / Muharrem Öner
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Getrennte Namensführung, gemeinsamer Familienname oder lieber ein Doppelname? Und wie sieht es aus, wenn man Kinder bekommt? Was du wissen musst.

Wenn zwei Menschen heiraten oder sich verpartnern (hier verraten wir dir die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft) dann gibt es eine Reihe an Fragen, die man sich als Paar stellen muss. Eine davon ist, welchen Familiennamen man nach der Hochzeit oder Verpartnerung eigentlich haben möchte. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Getrennte Namensführung

Es bleibt alles, wie es ist. Jede Person behält einfach den Nachnamen, den sie vorher schon hatte.

Gemeinsamer Familienname

Man kann sich aber auch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Von welcher/m Partner:in dieser stammt, kann das Paar selber bestimmen.

Doppelname

Es besteht außerdem die Möglichkeit auf eine Kombination beider Namen - dies wird als Doppelname bezeichnet. Den können beide Partner:innen sowie nur einer der beiden annehmen. Welcher vorne steht, ist wiederum frei wählbar.

Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus höchstens zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden. Das bedeutet, wenn jemand davor schon einen Doppelnamen hatte, kann dieser nicht plötzlich einen dreiteiligen Namen annehmen. Entweder ein Teil des Doppelnamens wird abgelegt und stattdessen der Name der/s Partner:in angehängt, der Doppelname bleibt bestehen, wie er ist oder man entscheidet sich für einen Familiennamen, der nur aus einem Namen besteht.

Heißt also: Wenn Frau/Herr Meyer-Roberts und Frau/Herr Berger-Aydin heiraten, können sie sich entweder für nur einen Familiennamen aus den vier bestehenden Möglichkeiten (also Meyer, Roberts, Berger und Aydin) entscheiden oder aber eine beliebige zweiteilige (!) Kombination daraus bilden.

Mehr dazu erklären erklären Theresa Kamp und Patrick O. Kainz von unserem Juristen-Duo Law & Beyond.

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Was tun nach einer Scheidung?

Nach Auflösung einer Ehe kann man entweder den gemeinsamen Familiennamen weiterführen oder man nimmt wieder jenen an, den man schon vor der Eheschließung bzw. Verpartnerung hatte.

Namensgebung bei Kindern

Wenn ein Kind nach der Eheschließung geboren wird und die Eltern sich davor für eine getrennte Namensführung entschieden haben, gibt es drei Möglichkeiten: Den Namen von Partner:in 1, den von Partner:in 2 oder eine Kombination aus beiden. Wird von den Eltern keine dieser drei Möglichkeiten bestimmt, erhält das gemeinsame Kind automatisch den Familiennamen der Mutter.

Familienrecht

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