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Ferienkontaktrecht: Was alles vor dem Urlaub mit Kindern geregelt werden sollte

Will man nach einer Scheidung mit seinen Kindern verreisen, gilt es einiges zu beachten, um keine böse Überraschung zu erleben. Juristin Carmen Thornton erklärt, was du zum Ferienkontaktrecht wissen musst.

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Ferienkontaktrecht: Was alles vor dem Urlaub mit Kindern geregelt werden sollte
© Ryan Lane/ iStock

Derzeit sieht es ganz danach aus, als würden die Reisebeschränkungen innerhalb der EU rechtzeitig vor den Sommerferien wieder zur Gänze aufgehoben werden. Damit steht einem Urlaub am Meer eigentlich nichts mehr im Wege. Zumindest Reisen in Länder, die mit dem Auto erreicht werden können, sollten im Sommer ohne größere Einschränkungen wieder möglich sein.

Allerdings hat sich die Urlaubsplanung dieses Jahr aufgrund der vielen Unsicherheiten deutlich verzögert. Für AlleinerzieherInnen und Patchworkfamilien ist dies aber schon unter normalen Umständen eine organisatorische Herausforderung, weil der Urlaub mit dem oder der Ex-PartnerIn abgestimmt werden muss. Nachdem die Ferien in der Kontaktregelung oft nicht oder nur sehr oberflächlich geregelt sind, kommt es dabei auch immer wieder zu Streitigkeiten. Im Streitfall kann man zwar eine Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes beantragen, dies dauert aber einige Zeit. Wenn keine Einigung möglich ist, sollte man daher rechtzeitig einen Antrag bei Gericht stellen.

Nicht obsorgeberechtigte Eltern brauchen die Zustimmung für Urlaubsreisen mit dem Kind

Für böse Überraschungen sorgt mitunter auch der Umstand, dass Elternteile, die nicht mit der Obsorge betraut ist, für Auslandsreisen die Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteiles benötigen. Dieser kann seine Zustimmung auch ohne besondere Gründe verweigern und ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, den Reisepass des Kindes auszuhändigen. Das gilt selbst für Urlaubsreisen im Rahmen des Kontaktrechtes und sogar für kurzfristige Wochenendtrips ins benachbarte EU-Ausland.

In einer Ferienkontaktregelung sollten daher nicht nur die Dauer und die Verteilung des Ferienkontaktrechtes, sondern auch die Möglichkeit von Auslandsreisen genau geregelt sein. Es ist auch empfehlenswert, eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Herausgabe des Reisepasses und der E-Card des Kindes vorzusehen.

Bei der gemeinsamen Obsorge ist eine Zustimmung hingegen nicht notwendig. Man muss den anderen Elternteil zwar - sofern es sich nicht nur um einen kurzen Wochenendtrip handelt - vorher verständigen, dieser kann die Reise aber nur aus besonderen Gründen untersagen (z.B. wenn es eine Reisewarnung gibt und das Kind im Urlaubsland gefährdet wäre). Welche Dokumente benötigt man, wenn man alleine mit dem Kind ins Ausland reisen möchte?

Wenn ein Elternteil allein mit seinen minderjährigen Kindern verreist, kann es vor allem bei Flugreisen auch zu Problemen beim Check-in oder bei der Einreise ins Urlaubsland kommen. Daher sollte man zusätzlich zum Reisepass oder Personalausweis auch eine Einverständniserklärung des anderen Elternteiles mitnehmen.

Zur Sicherheit sollte die Erklärung des anderen Elternteiles wenn möglich (auch) in der Landessprache des Einreiselandes oder zumindest auf Englisch abgefasst sein. In den meisten europäischen Ländern reicht eine formlose Erklärung, manche Länder verlangen aber eine Beglaubigung durch Gericht oder Notar. Auch die Heiratsurkunde der Eltern oder ein Meldezettel zum Nachweis, dass man mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist hilfreich. Außerdem sollte der andere Elternteil für Nachfragen telefonisch erreichbar sein.

Wenn der andere Elternteil der Urlaubsreise nicht zugestimmt hat, sollte man entweder die gerichtliche Kontaktregelung oder einen amtlichen Nachweis der Obsorgeberechtigung mitnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vom Pflegschaftsgericht eine Bestätigung über die Obsorge ausstellen zu lassen.

Außerdem sollte man beachten, dass in manchen Ländern strengere Regeln für die Ausreise gelten, wenn das Kind die Staatsangehörigkeit es Urlaubslandes hat. In diesen Fällen kann es dann zu Schwierigkeiten bei der Rückreise kommen. Da jedes Land seine eigene Reisevorschriften hat, sollte man sich daher vorsichtshalber rechtzeitig beim Außenministerium oder den Botschaften oder Konsulaten erkundigen, ob es besondere Vorschriften gibt.

Carmen Thornton ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Scheidung und Obsorge.

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Über die Autorin: Mag. Carmen Thornton ist selbständige Rechtsanwältin in Wien und schreibt regelmäßig juristische Artikel für WOMAN.at - zuletzt etwa über Zahnspangenkosten. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Scheidungen, Obsorge und Unterhaltsverfahren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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