Vorratshaltung – für viele von uns bisher ein Fremdwort. Warum auch, der Supermarkt ums Eck hat auch kurz vor dem Zusperren noch alles, was man eventuell brauchen könnte. Auch das hat sich mit der Corona-Krise schlagartig verändert. Der Lebensmittelhandel sichert unsere Versorgung in bewundernswerte Weise, Angst vor Engpässen ist unbegründet. Doch im Sinne der Ansteckungsvermeidung ist es besser, nicht täglich einkaufen zu gehen, sondern lieber nur einmal pro Woche. Eine so große Menge an Lebensmitteln zu Hause zu haben, stellt aber so manche von uns vor eine – platztechnische – Herausforderung. Wohin mit all den Dingen? Bei Produkten wie Fleisch, Wurst, Milch, Butter etc. ist es logisch: ab in den Kühlschrank. Doch bei Eiern, Gemüse, Marmelade und mehr ist das schon nicht mehr so klar. Wir haben bei Ernährungswissenschafterin Claudia Nichterl (essenz.at) nachgefragt, welche Dinge unbedingt in die Kälte müssen und welche ohnehin besser außerhalb der Kühlung aufgehoben sind.
So lagerst du Lebensmittel richtig
In den Kühlschrank müssen:
Frische Produkte wie Fleisch, Fisch, Käse, Milch, Joghurt etc. Vieles davon kann übrigens auch tiefgekühlt werden. So lässt sich wieder Platz schaffen.
Auch Kräuter und Blattsalate gehören in den Kühlschrank. Zur besseren Haltbarkeit diese am besten in ein feuchtes Geschirrtuch wickeln oder mit einem feuchten Stück Küchenrolle in ein Zipbag geben und fest verschließen.
Bei Eiern ist die Sache zwiespältig. Prinzipiell müssen frische Eier nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden, sie haben eine natürliche Schutzschicht, die das Eindringen von Keimen verhindert (auch viele Supermärkte verkaufen sie ungekühlt). 18 Tage nach dem Legen verliert sich diese Schutzschicht aber, spätestens dann gehören sie unbedingt gekühlt.
Wichtig ist auch, wo im Kühlschrank etwas aufbewahrt wird. Denn die einzelnen Fächer sind unterschiedlich kalt. Bekanntlich steigt Wärme auf, deshalb sind die kühlsten Stellen das unterste Fach (nicht das Gemüsefach) bzw. an der Rückwand. Daraus ergibt sich folgende Ordnung: Ganz oben werden bereits zubereitete Speise und Käse gelagert. In die Mitte kommen alle Milchprodukte. Unten liegen Fleisch, Wurst und Fisch. Gemüse kommt ins Gemüsefach und in der Tür werden Eier, Butter, geöffnete Marmeladen und Getränke gelagert.
Bereits geöffnete Lebensmittel solltest du in einer geschlossenen Dose oder einem Glas lagern. So verhinderst du Geruchsbildung bzw. dass sie Gerüche annehmen und du schützt sie besser vor Keimen.
Nicht in den Kühlschrank müssen:
Es gibt aber auch viele Lebensmittel, die gar nicht in den Kühlschrank gehören und trotzdem oft dort landen. Dazu gehören Zwiebeln, Knoblauch, Kartoffeln, Ingwer und Kren. Diese Dinge werden im Kühlschrank zu feucht und dadurch schneller faulig. Am besten in einem durchlüfteten Behältnis wie einem Zwiebeltopf dunkel und am kühlsten Platz der Wohnung lagern. Ebenso wenig gekühlt gehören Tomaten und Zitronen. Sie verlieren dadurch massiv an Geschmack. Lieber auf einem Teller ausbreiten und an einen Ort ohne Sonneneinstrahlung stellen.
Wurzelgemüse wie Karotten, Sellerie, Petersilwurzeln und mehr können, müssen aber nicht in den Kühlschrank. Wenn sie außerhalb des Kühlschranks gelagert werden, am besten an einem dunklen, kühlen Ort in ein feuchtes Tuch einschlagen.
Ungeöffnete Säfte oder Pflanzendrinks müssen nicht gekühlt werden, sie haben auch keine besonderen Lagerungsbedingungen. Nach dem Öffnen aber einkühlen und rasch aufbrauchen.
Zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Und noch ein wichtiger Hinweis: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bedeutet, wie der Name schon sagt, ein Lebensmittel ist mindestens bis dahin haltbar. Das heißt definitiv nicht, dass es danach verdorben ist. Viele sind LANGE über dieses Datum hinaus genießbar.
Vorsicht geboten ist natürlich bei Fleisch oder Wurst, sie verderben tatsächlich schnell. Käse, Joghurt oder Marmeladen etwa bewahren ihre Qualität aber oft lange über das MHD hinaus. Wenn du dir nicht sicher bist, rieche daran, koste eventuell ein kleines Stück. Horch dabei auf deinen gesunden Menschenverstand. Hat das Produkt einen seltsamen Geruch oder Geschmack, eine veränderte Konsistenz oder eine gravierende Farbveränderung, sind Zweifel, ob es noch genießbar ist, absolut berechtigt und du solltest es entsorgen.
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