Das klassische Lebensmodell – Vater, Mutter, Kind – spiegelt nicht mehr die Lebensrealität aller wider. Viele Menschen leben in einer bunten und funktionalen Patchwork-Familie. Und es braucht auch keine Hochzeit oder Blutsverwandschaft, damit Stiefeltern zu wichtigen Ansprechpersonen für Kinder werden.
Aber was ist, wenn sich ein solches Paar beispielsweise nach zehn Jahren trennt und das Stiefelternteil nun vollends aus dem Leben des Kindes verschwinden soll? Vor allem, wenn der Nachwuchs mit der neuen Freundin, dem neuen Freund aufgewachsen ist und zwischen ihnen eine enge Bindung herrscht. Dann wäre es ja im Sinne beider, den Kontakt weiterhin aufrecht zu halten.
Patrick O. Kainz und Theresa Kamp von Law and Beyond erklären im folgenden Video, wie das Kontaktrecht für eine dritte Person – das betrifft übrigens auch Großeltern – aussieht und warum das Wohl des Kindes auch in diesem Fall an erster Stelle steht: