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Lesbisches Pärchen fordert flexibles Kinderbetreuungsgeld

Zwei Frauen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bekommen je ein Baby. Doch nur eine darf Kinderbetreuungsgeld beziehen. Im Talk mit WOMAN erzählen Sandra und Bernadette von ihrem Kampf um das Recht, dass jede Mutter bei ihrem Kind sein darf.

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2 lesbische Frauen bekommen ein Kind - nur eine hat das Recht auf Kinderbetreuungsgeld

"Jede Mama sollte bei ihrem Baby sein dürfen!"

© istockphtoto.com

Sandra (32) und Bernadette (33) sind seit 7 Jahren ein Paar und leben seit 3 Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Frühjahr ist Sandra Mama geworden und auch Bernadette erwartet im Herbst ein Baby. Die Schwangerschaft ist für Bernadette ein großes Glück, denn aufgrund einer Erkrankung war es für die Burgenländerin schwer möglich schwanger zu werden. Im Moment wird dieses Glück aber getrübt. Der Grund: Das Gesetz sieht es vor, dass nur eine der beiden Kinderbetreuungsgeld bezieht. Diese Regelung bringt das Paar in eine schwierige finanzielle Lage, weshalb die beiden nun eine Petition gestartet haben.

»Das Familienministerium sagt, wir seien selbst schuld und hätten uns das vorher überlegen sollen.«

WOMAN: Ihr seid seit 7 Jahren ein Paar. War es von Anfang an klar, dass ihr beide Mama werden wollt?
Sandra: Nein, aber seit ich Florian habe, weiß ich, dass es ein unbeschreiblich schönes Gefühl ist, Mama zu sein. Für Bernadette war schon immer klar, dass sie Mama sein möchte.

WOMAN: Sandra hat im Mai einen kleinen Sohn bekommen. Jetzt bist du im 9. Monat schwanger. War das geplant?
Bernadette: Nein, war es nicht, da ich aber an zwei Autoimmunkrankheiten leide, war die Chance und vor allem das Zeitfenster, um schwanger zu werden sehr klein. Ich wollte es trotz der positiven Schwangerschaft von Sandra weiterhin versuchen, um mein Zeitfenster nicht zu verpassen. Ich hoffte darauf, dass irgendwann das Wunder eintreten würde. Und dies geschah nach 1,5 Jahren.

WOMAN: Wie war die Situation für euch als Paar, als Sandra schwanger war und es bei dir einfach nicht klappen wollte?
Sandra: Bernadette hat mir sehr Leid getan. Es war eine sehr belastende Zeit und sie war sehr traurig darüber, dass es bei ihr einfach nicht klappen wollte.

WOMAN: Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur eine von euch beiden das Recht auf Kinderbetreuungsgeld hat. Vor welche Probleme stellt euch diese Regelung?
Sandra: Ich müsste direkt nach meinem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Es ist bekannt, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind gerade im ersten Lebensjahr prägend für das restliche Leben ist. Es ist sehr schade, dass mir und meinem Sohn Florian mit dieser Regelung das Recht darauf genommen wird.

WOMAN: Wie siehst du das Bernadette?
Bernadette: Ich finde, als Mutter steht es Sandra zu, für die Betreuung ihres Sohnes finanziell abgesichert zu sein.

»Wir beide häten nie gedacht, dass das Recht eines leiblichen Elternteils so dermaßen beschnitten werden kann – das kann nicht im Sinne des Kindes sein.«

WOMAN: War euch vor der Familienplanung klar, dass ihr mit so einer Regelung konfrontiert sein würdet?
Sandra: Nein, denn rein rechtlich gesehen sind wir Stiefelternteile zueinander und der Bezug von Kinderbetreuungsgeld kann vom Gesetzgeber so oder so für Stiefelternteile ausgelegt werden.
Bernadette: Außerdem hätten wir beide nie gedacht, dass das Recht eines leiblichen Elternteils so dermaßen beschnitten werden kann – das kann nicht im Sinne des Kindes sein.

WOMAN: Das Familienministerium argumentiert damit, dass es unfair gegenüber heterosexuellen Paaren sei, wenn ihr beide gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld bezieht. Wie seht ihr das?
Bernadette: Unsere Situation kann genauso homosexuelle Männer, sowie heterosexuelle Pärchen treffen. Zum Beispiel dann, wenn ein Mann mit einem Säugling mit einer Frau zusammenzieht, die noch ein Kind von ihrem Ex erwartet. Sie sind dann beide leibliche Elternteile und zu den jeweiligen Kindern Stiefelternteile.

WOMAN: Das bedeutet, es gibt hier schlechtweg eine Lücke im System. Hat das Familienministerium sich dazu geäußert?
Sandra: Das Familienministerium sagt, dass wir selbst schuld sind und uns das vorher überlegen hätten sollen. Und das, OBWOHL, das Ministerium unsere Umstände und wie es zu der parallelen Schwangerschaft kam sehr gut kennt.

WOMAN: Ihr fordert, dass jede Mutter das Recht haben sollte bei ihrem Kind zu sein und demnach Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Dafür habt ihr auch eine Petition gestartet. Wie sieht der aktuelle Stand dazu aus?
Bernadette: Wir stehen momentan bei knapp 700 Unterschriften, wir können jede Unterschrift brauchen um politisch etwas bewirken zu können. Hier kommt man zur Petition: www.openpetition.eu/!/gleicherechte
Sandra: Wenn die Gesetzeslücke eindeutig geregelt ist, so kommt die Lösung auch den anderen Familienkonstellationen zu Gute.

WOMAN: Sollte das Familienministerium keine Änderung der Gesetzeslage vornehmen – was bedeutet das für euch als Familie, wenn das zweite Baby kommt?
Sandra: Ich konsumiere bis auf weiteres meinen Resturlaub, um bei meinem Sohn bleiben zu können – vielleicht ergibt sich bis dahin noch eine Lösung.

WOMAN: Warum habt ihr euch entschlossen in die Medien zu gehen?
Sandra: Der Schritt in die Öffentlichkeit war die allerletzte Möglichkeit für uns etwas zu erreichen, denn es geht hier um das Recht und das Wohl meines Kindes. Ein Kind, das vom Ministerium dazu gezwungen wird, dass es nach 3 Monaten auf seine Mutter verzichten muss.

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