Die Zahlen der Corona-Infektionen stiegen in den letzten Tagen in Österreich rapide, weswegen die Bundesregierung einen neuen Lockdown ankündigte, welcher die sozialen Kontakte und damit Ansteckungsmöglichkeiten verringern soll. Ab Dienstag, dem 3. 11., gelten daher bis vorerst folgende Regelungen (zusätzlich zur Maskenpflicht sowie Abstandsregeln an öffentlichen Orten):
Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr
Es gilt: daheimbleiben. Die eigene Wohnung darf von 20 bis 6 Uhr nur verlassen werden:
- wenn notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens gedeckt werden müssen
- aus beruflichen Gründen
- zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen)
- zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen
- wenn Gefahr droht
Welche Geschäfte haben weiterhin offen?
Der Handel bleibt weiterhin offen, es gilt die Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen.
- Supermarkt und Lebensmittelhandel: Ja
- Einzelhandel: Ja
- Drogerien: Ja
- Apotheken: Ja
Auch Dienstleistungen, wo die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, bleiben geöffnet: Es gilt die Maskenpflicht.
- Friseur/innen: Ja
- Kosmetiksalons: Ja
- Masseur/innen: Ja
Haben Restaurants und Kaffeehäuser geöffnet?
Nein, die Gastronomie muss ab Dienstag geschlossen bleiben. Allerdings ist es jederzeit möglich, sich Essen liefern zu lassen sowie zwischen 6 und 20 Uhr abzuholen
Haben Museen, Kinos, Theater, Konzerthäuser oder Opernhäuser geöffnet.
Nein.
Arbeiten am Arbeitsplatz oder im Home Office?
Wenn möglich, empfiehlt die Regierung auf Home Office umzustellen. Allerdings gibt es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben. Am Arbeitsplatz ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Darüber hinaus sollen Arbeitsbeginn sowie Arbeitsende wenn möglich gestaffelt werden, um Gedränge zur Stoßzeiten zu vermeiden.
Wie sieht es mit Schulen aus?
Kindergärten, Volksschulen, Unterstufen, Polytechnische Schulen sowie Sonderschulen bleiben offen. Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten stellen auf Distance-Learning um. Schularbeiten können in den ersten beiden Wochen in der Schule noch stattfinden, wenn der Stoff schon vermittelt wurde.
Müssen Kinder im Unterricht eine Maske tragen?
Ob eine Maskenpflicht beim Sitzen in der Schulklasse besteht, ist von der jeweiligen Schulleitung abhängig. Alle Lehrenden bekommen FFP2-Masken.
Da es in der Nacht verstärkte Polizeikontrollen geben wird: Wie kann ich den Grund belegen, warum ich hinaus muss?
"Wer nachts mit Bier erwischt wird, bekommt eine Anzeige" kommentierte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) die Ausgangsbeschränkungen. Allerdings gab er ebenso an, dass man keine Beweise (von ärztlicher Seite oder vom Arbeitgeber) vorlegen müsse, wenn man sich nachts draußen aufhält. Und die Ausnahmeregelung "zur körperlichen und psychischen Erholung" ließe sich relativ breit auslegen. Man müsse den PolizeibeamtInnen nur glaubhaft machen, dass man einen triftigen Grund habe.
Muss ich nach 20 Uhr in meiner eigenen Wohnung sein?
Ja, im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr ist explizit angegeben, dass man sich in der eigenen Wohnung aufhalten muss. Außer:
Mein Partner/ meine Partnerin lebt nicht mit mir zusammen? Darf ich bei ihm/ ihr übernachten?
Ja, dieser Kontakt fällt unter die menschlichen Grundbedürfnisse. Daher kann diese/r auch nach 20 Uhr besucht werden. Dies gilt ebenso für Familie. Nicht genau definiert ist jedoch, wie weit der Familienkreis gilt.
Dürfen Freundinnen und Freunde mich zuhause besuchen?
Es wird empfohlen, die Anzahl derer, die man trifft oder besucht, gering zu halten. Zudem ist ein Besuch im Freundeskreis laut Regierung kein Grund zwischen 20 und 6 Uhr die eigene Wohnung zu verlassen. Ein herber Schlag für alle Alleinlebenden - was immerhin 639.000 Männer sowie 799.000 Frauen in Österreich betrifft. Private Kontrollen der Wohnräume wird es jedoch keine geben.
Darf ich mein Auto benutzen? Gilt der eigene PKW als privater Bereich?
Für die 5 oben genannten Zwecke darf laut ÖAMTC der private PKW genutzt werden. Von einem Besuch von FreundInnen nach 20 Uhr mit dem eigenen Auto heimzufahren, wäre demnach nicht zulässig.
Darf man mit dem Taxi fahren?
Taxis und taxiähnliche Betriebe können weiterhin genutzt werden. Allerdings dürfen in jeder Sitzreihe (einschließlich dem oder der Lenkenden) nur zwei Personen befördert werden. Der Mund-Nasenschutz ist verpflichtend zu tragen.
Kann ich weiterhin Sport machen?
Sport, der alleine sowie draußen betrieben wird, wie Fahrradfahren oder Laufen, ist weiterhin möglich. Auch hier gilt die Einhaltung des Mindestabstands.
Haben Fitnessstudios oder Indoor-Sportanlagen geöffnet?
Nein, Sport in geschlossenen Räumen ist nicht möglich.
Darf ich zu Arzt oder Ärztin gehen?
Arztbesuche gehören zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und sind jederzeit erlaubt. Allerdings sollte bei coronatypischen Symptomen keine Praxis besucht, sondern die telefonische Hotline 1450 verständigt werden. Zudem ist ab 2.11. die telefonische Krankschreibung wieder möglich.
Welche Feiern oder Veranstaltungen sind nicht erlaubt?
- Private Feiern im öffentlichen Raum sind nicht erlaubt.
- Für private Feiern im privaten Wohnbereich gibt es keine offiziellen Regelungen, man plädiert jedoch an die Eigenverantwortung.
- Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt: Dazu zählen Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, kulturelle Veranstaltungen, Filmvorführungen, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen, Ausstellungen, Kongresse, Messen und Gelegenheitsmärkte.
Welche Veranstaltungen sind erlaubt?
Unter Einhaltung des Mindestabstandes sowie Tragen einer Maske:
- Begräbnisse mit maximal 50 Personen
- Sportveranstaltungen im Spitzensport ohne Publikum
- berufliche Zusammenkünfte, die unbedingt erforderlich sind
- Demonstrationen
- Treffen von maximal sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, sowie deren minderjährige Kinder.
- Gottesdienste
Darf ich in Hotels, Jugendherbergen oder Pensionen übernachten?
Nur in Ausnahmefällen. Menschen, die zum Beginn des Lockdowns bereits beherbergt werden, können für die vereinbarte Zeit bleiben.