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Maskenpflicht am Kinderspielplatz?

Juhuuu - die Spielplätze werden wieder geöffnet, worüber sich Kinder als auch Eltern freuen. Aber welche Regeln sind nun beim Spielplatzbesuch zu beachten? Benötigen jetzt auch Kinder eine Schutzmaske?

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Maskenpflicht am Kinderspielplatz?
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Mehr als sechs Wochen hat der Lockdown wegen der Corona-Pandemie gedauert und vor allem Eltern mit kleinen Kindern alles abverlangt. Denn neben der Arbeit im Homeoffice mussten auch die Kleinen irgendwie bespaßt werden. Kein leichtes Unterfangen, immerhin waren nicht nur sämtliche Freizeiteinrichtungen, sondern auch die Kinderspielplätze gesperrt - oft mit einem Hinweis auf die Betretungsverordnung des Gesundheitsministers, die allerdings gar kein explizites Verbot für Kinderspielplätze vorgesehen hat.

Nun öffnen die Kinderspielplätze (mit Ausnahme der Indoorspielplätze) aber wieder und bedingt durch das schöne Wetter ist ein ziemlicher Ansturm zu erwarten. Während bei Kindern die Freude entsprechend groß ist, sind manche Eltern unsicher, welche Regeln beim Spielplatzbesuch einzuhalten sind.

Mindestabstand auch am Spielplatz

Da es in der seit 1. Mai geltenden „Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministers keine Sonderregeln für Spielplätze gibt, sind die allgemeinen Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Freien zu beachten. Wie an allen öffentlichen Orten ist daher ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Während das für Eltern oder sonstige Begleitpersonen wohl kein allzu großes Problem sein wird, könnte sich die Einhaltung des Mindestabstandes bei Kindern gerade bei dem zu erwartenden Andrang als schwierig erweisen. Eltern sollten trotzdem so gut wie möglich darauf achten, dass ihre Kinder genügend Abstand zu anderen Kindern halten.

Keine allgemeine Maskenpflicht

Kinder müssen am Spielplatz jedenfalls keine Masken tragen. Aber auch für Erwachsene besteht im Freien grundsätzlich keine Maskenpflicht. Allerdings können in einzelnen Bundesländern oder Bezirken auch abweichende Regelungen getroffen werden. In Salzburg etwa ist das Betreten von öffentlichen Spielplätzen oder Kinderspielplätzen in Wohnbauten mit mehr als fünf Wohnungen nur Kindern- und Jugendlichen sowie deren Begleitpersonen gestattet. Begleitpersonen müssen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auch wenn der Spielplatzbesuch in den nächsten Wochen aufgrund der Angst vor einer Ansteckung vielleicht nicht ganz so unbeschwert ablaufen wird, ist es doch eine große Erleichterung für Groß und Klein, wenn sich die Kinder endlich wieder am Spielplatz austoben können.

Carmen Thornton ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Scheidung und Obsorge.


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Über die Autorin: Mag. Carmen Thornton ist selbständige Rechtsanwältin in Wien und schreibt regelmäßig juristische Artikel für WOMAN.at. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Scheidungen, Obsorge und Unterhaltsverfahren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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