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Maurer wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Nachdem die ehemalige Grünen-Politikerin Sigi Maurer via Facebook obszöne Droh-Nachrichten erhielt, hat sie diese veröffentlicht. Darauf hin wurde sie vom Beschuldigten geklagt - und heute in erster Instanz schuldig gesprochen. Maurer hat angekündigt, "in volle Berufung zu gehen."

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Sigi Maurer Prozess
© Privat


Am Wiener Landesgericht hat am Dienstag Vormittag der zweite Verhandlungstermin gegen Sigi Maurer stattgefunden. Inzwischen steht das Urteil fest: Maurer wurde vom Richter wegen „übler Nachrede“ schuldig gesprochen, nicht aber wegen Kreditschädigung. Das Strafmaß beläuft sich 150 Tagessätze zu 20 Euro - das bedeutet, dass Maurer 3.000 Euro Strafe an den Staat zahlen muss. Zusätzlich dazu muss sie dem Privatkläger, also dem Beschuldigten, den sie nach wie vor hinter den obszönen Nachrichten vermutet, deren Veröffentlichung zum Verfahren geführt haben, 4.000 Euro Schadensersatz aufgrund der erlittenen Kränkung zahlen. Der Kläger wollte ursprünglich noch 20.000 Euro Schadensersatz für den behaupteten Geschäftsentgang - da der Richter Maurer in diesem Fall aber nicht für schuldig befunden hat bzw. der Privatankläger den nicht nachweisen konnte, muss sie diesen Betrag nicht zahlen.

"Gehen in volle Berufung"

Sigi Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager haben sofort nach Urteilsverkündigung angekündigt, in volle Berufung gehen zu wollen. Maurer zum Urteil: „Ich bin sehr erschüttert über diese Urteil, ich habe nicht damit gerechnet.“ Für sie habe das Verfahren nicht bewiesen, dass der Ladeninhaber die Nachrichten nicht selbst geschrieben hat - „er war es“, sagt Maurer auch nach dem Prozess. „Ich werde nicht klein beigeben, wir werden weiter kämpfen und ich werde wohl die finanziellen Mittel aufstellen müssen, die dafür notwendig sind.“ Und damit meint sie vor allem die Anwaltskosten: Denn mit einem Schuldspruch geht automatisch die Übernahme der Gerichtskosten (auch der Gegenseite) auf den bzw. die Schuldige über. Das heißt, wenn das Verfahren durch eine Berufung noch länger dauert, steigen automatisch auch die Anwaltskosten und sollte Maurer auch die Berufung verlieren, steigen diese enorm. Nun muss einmal die Ausfertigung des schriftlichen Urteils abgewartet werden, danach wird man sehen wie es weiter geht. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Richter zu Maurer: "Achtenswertes Motiv"

Das Urteil gegen Maurer kam vor allem dadurch zu Stande, dass im Verfahren nicht bewiesen werden konnte, dass der Ladeninhaber die Nachrichten selbst geschickt hat. Der Richter ist zu dem Ergebnis gelangt, dass er hier zu viele Zweifel geblieben sind, ob der Ladeninhaber die Nachrichten wirklich selbst geschickt hatte - insofern sei es nicht gerechtfertigt, dass Maurer seinen Namen öffentlich gemacht hatte. Daraus folgt der Tatbestand der üblen Nachrede, die Maurer in den Augen des Richters durch das Veröffentlichen der Drohbotschaften in den sozialen Medien erfüllt hat. Was Maurer widerfahren sei und wie es einzuordnen sei, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen den Privatkläger hatte, stehe auf einem anderen Blatt. Dass sie als Grund für die Veröffentlichung angegeben hatte, „sich nicht anders zu helfen gewusst zu haben“, wurde vom Richter mildernd gewertet. Ebenso, dass ihr Motiv - also das Sichtbarmachen von Sexismus und ungebührlichem Verhalten gegenüber Frauen im Alltag - ein „Achtenswertes“ gewesen sei und deshalb ebenfalls strfamildernd gewertet wurde. Außerdem sagte Richter Apostol: „Sie sind in diesem Verfahren die einzige, die die Wahrheit gesagt hat.“ Das würde aber insofern wenig helfen, als dass sie keinerlei Reue gezeigt habe.

Zum Hintergrund:

Heute, Dienstag, wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Sigi Maurerweitergeführt. Der Prozess wurde nach dem ersten Verhandlungstag Anfang September vertagt - Maurer bekannte sich beim ersten Termin "nicht schuldig". Am Programm standen weitere Zeugeneinvernahmen und der beschuldigte 40-jährige Lokalbesitzer musste mehrerlei nachweisen. Einerseits muss er einen Einzelgesprächsnachweis des Handys seiner Lebensgefährtin vorlegen, da er beim ersten Verhandlungstermin behauptet hatte, dass er zum Zeitpunkt, als die obszönen Nachrichten an Maurer verschickt wurden, gerade mit seiner Freundin telefoniert hatte und deshalb nicht der Verfasser gewesen sein kann. Diesen hat er erbracht, ein endgültiger Beweis für seine Unschuld war es aber dennoch nicht. Andererseits erwartete das Gericht auch den Bankomatkassenauszug seines Geschäftes - diesen hat er nicht mitgebracht. Nicht zuletzt deshalb wurde Maurer vom Vorwurf der Kreditschädigung freigesprochen. Damit hätte er beweisen müssen, dass tatsächlich eine Erwerbsminderung aufgrund der Veröffentlichung der Nachrichten eingetreten ist, was ihm nicht gelungen ist.

Sigi Maurer Prozess
Großes Medieninteresse am Wiener Landesgericht

Die Begründung des Urteils

Sigi Maurer wurde der üblen Nachrede für schuldig befunden, nicht aber der Kreditschädigung. Der Richter führt aus: "Ich glaube Ihnen, dass sie zu dem Zeitpunkt überzeugt waren, dass der Biershopbetreiber die Nachricht verfasst hat. Es war kein Vorsatz." Da sie erreichen wollte, dass es zu einer Ächtung kommt, sei sie zu verurteilen. Bezüglich des Tweets von Sigi Maurer erklärt der Richter, es gelte eine journalistische Sorgfalt – sie hätte bei der Gegenseite nachfragen müssen, bevor sie den Tweet abgesetzt hat. Die Beweise würden nicht ausreichen, um den Kläger als Nachrichtenverfasser zu identifizieren. Die Behauptung, die aufgestellt wurde, konnte nicht bewiesen werden. Maurers Verteidiger erklärt, dass es nicht zumutbar gewesen wäre, dass Maurer den Verfasser solcher obszönen Nachrichten auch noch kontaktiert. Der Kläger hätte eine Gefahrenquelle geschaffen und wäre selbst mitschuld.

Das Schlussplädoyer

Der Verteidiger des Ladenbesitzers fasst Maurers Handlungen noch einmal zusammen: Sie habe die Nachrichten verbreitet und behaupte, dass sie wahr sind. Man müsse sich vorher vergewissern, wer die Nachrichten verfasst hat, bevor man sie veröffentliche und jemanden an den Pranger stellt. Es sei ihr nicht vorzuwerfen, dass sie sich wehre, aber sie sie hätte sich auch auf anderem Wege wehren können. Sein Mandant sei geschädigt – er hätte Drohungen erhalten, wirtschaftlichen Schaden erlitten. Die geballte Medienwirkung hätte sich auf den Kläger entladen. Dieser habe die obszönen Nachrichten nicht verschickt. Der Wahrheitsbeweis fehle schlichtweg.

Maurers Verteidiger spricht im Schlussplädoyer von einem einzigartigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr. Die Grundproblematik sei, dass solche Nachrichten nicht strafbar seien. Maurer hätte sehr genau überprüft, woher die Nachrichten kommen. Es sei klar gewesen, dass sie vom Ladenbesitzer stammen. Der Systemadministrator und der Ladenbesitzer hätten zwar dieselben ortografischen Besonderheiten (spezielle Interpunktion), allerdings sei durch die Aussage der Lebensgefährtin klar, dass der Ladenbesitzer die Nachrichten verfasst habe. Er sei zum Zeitpunkt des Anrufes im Laden gewesen. Es sei klar, dass das der Grund sei, warum die Nachrichten in zwei Teilen abgesendet wurden – er sei beim Schreiben durch den Anruf der Lebensgefährtin unterbrochen worden. Da der Systemadministrator an diesem Tag nicht im Lokal gewesen sei, würde dieser als Verfasser ausscheiden.

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Zeuge Nummer 4 – Sigi Maurer

Zuletzt musste Maurer selbst noch einmal kurz in die Mitte: Der Richter befragt sie vor allem zu ihren Tweets, in denen sie Screenshots der obszönen Postings veröffentlicht hat. Der Verteidiger des Privatanklägers hatte auch noch zwei Fragen an sie. Sie durfte sich im Anschluss wieder zu ihrer Verteidigerin setzen.

Jetzt geht es darum, den finanziellen Schaden nachzuweisen, von dem der Privatkläger, also der Ladeninhaber, angibt ihn erlitten zu haben. Zur Erinnerung: Er klagt Maurer auf 20.000 Euro. Sein Anwalt spricht über entfallene Aufträge. Aber bevor darüber entschieden wird, kommen die Schlussvorträge der Verteidiger.

Zeuge Nummer 3 (Ein Stammkunde)

Der Zeuge gibt an öfter im Laden gewesen zu sein. Allerdings nicht zum Zeitpunkt, als die Nachrichten geschickt wurden. Er redet allgemein über die Stimmung im Lokal und welche Personen er dort öfter angetroffen hat. Es bleibt alles recht wage. Die Zeugen 1 (Systemadministrator) und 3 (Stammgast) wurden vom Gericht entlassen und durften gehen.

Zeuge Nummer 2 - Der Beschuldigte Ladeninhaber (Privatankläger)

Dieser bleibt bei seiner ursprünglichen Aussage: Jemand anderer habe sich Zugang zu seinem Computer verschafft – "Das war nicht ungewöhnlich im Lokal" - und die Nachrichten geschrieben. Der Systemadministrator mit der eigenartigen Interpunktion sei an besagtem Tag, dem 29. Mai, allerdings nicht im Geschäft gewesen. Der Ladenbesitzer selbst gibt an, während die erste Nachricht an Maurer geschickt wurde, vor dem Geschäft mit seiner Frau telefoniert zu haben. Den Anruf beweist ein eingebrachter Einzelnachweis des Telefons seiner Frau. Allerdings erfolgte die zweite obszöne Nachricht an Maurer 12 Minuten später - was er zu dem Zeitpunkt gemacht hat, wisse er nicht mehr.

In seiner Befragung ging es auch darum, warum der Besagte Telefonnachweis noch bevor er bei Gericht war, mit einem exklusiven Interview auf unzensuriert.at erschien und dafür auch noch Werbung auf der Tafel vor seinem Lokal gemacht wurde. Mit den Worten: "Bübchens Lügen! Exklusiv auf www.unzensuriert.at“ gemacht wurde. Darin sieht er der Ladeninhaber nichts Ungewöhnliches.

Zeuge Nummer 1: Der Systemadministrator

Bisher werden die Zeugen vernommen. Den Anfang machte der Systemadministrator, der die Website und den Facebook-Account des beschuldigten Ladeninhabers betreut. Dabei ging es vor allem um seine Interpunktion: Sämtliche Postings auf Website und Facebook weisen die gleichen Eigenheiten auf, wie die obszönen Nachrichten an Maurer: Ein Abstand vor dem Satzzeichen, die vorzugsweise mehrere Rufzeichen sind.

Der Richter fragt immer wieder danach ob der Systemadministrator die Nachrichten an Maurer verschickt hat - er verneint. Der Richter stellt fest: "Diese besondere Schreibweise legt den Verdacht nahe, dass entweder sie diese Postings geschrieben haben oder jemand so tun will, als hätten sie die geschrieben." Der Zeuge beteuert erneut, die Nachrichten an Maurer nicht geschickt zu haben.

Was bisher geschah

"Du darfst meinen Schwanz ohne Worte in deinen Mund nehmen und ihn aussaugen!". Diese und noch mehr ekelhafte Droh-Botschaften, erhielt die ehemalige Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer (Grüne), Ende Mai via Facebook-Messenger. Absender war der Account eines Ladenbesitzers, der sich in der Wiener Josefstadt befindet. Nachdem es keine rechtliche Möglichkeit gibt gegen derartige Belästigung vorzugehen, entschied sich die ehemalige Politikerin, die Nachrichten publik zu machen. Der Inhaber des Accounts, der von Maurer als Absender vermutet wurde, erklärte daraufhin, er habe die Nachrichten nicht verfasst, jemand anderer habe sich in seinem Geschäft Zugang zu seinem Account verschafft. Darauf beharrte der Beschuldigte auch am ersten Verhandlungstag: Ein "älterer Herr mit schütterem Haar" wäre im Geschäft gewesen, sagt er dort aus. Allerdings: Nachdem zwischen der ersten und der zweiten Nachricht 12 Minuten vergangen sind, müsste besagter Herr ebenfalls so lange unbemerkt im Geschäft gewesen sein, was wiederum vom Richter kritisch hinterfragt wurde.

"Einzigartige Täter-Opfer-Umkehr"

Nachdem Maurer die Nachrichten damals nach Erhalt veröffentlicht hatte, berichteten zahlreiche Medien unter Nennung des Namens und Geschäftes des Beschuldigten über den Vorfall. Sie sah darin die einzige Möglichkeit sich zu wehren, nachdem es keine juristische Handhabe gegen Vorfälle wie diese gibt. Daraufhin verklagte der Beschuldigte seinerseits Sigi Maurer. Maurers Anwältin, Maria Windhager, sieht in dem Prozess einen „einzigartigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr“. Die Ex-Grüne ist „zu 100 Prozent“ davon überzeugt, dass es sich bei dem Unternehmer um den Verfasser der Nachrichten handelt. Das kommt nicht von ungefähr: Die Werbepostings auf seiner Facebook-Seite weisen genau die gleichen Interpunktionsfehler auf, wie die Drohbotschaften, die Maurer erhalten hat. Ebenso jenes Posting, mit dem sich der Beschuldigte eigentlich von den obszönen Nachrichten distanzieren wollte.

Maurer drohen hohe Kosten bei Niederlage

Dieser Umstand wurde auch beim ersten Gerichtstermin schon erörtert: Was haben Sie in Deutsch gehabt? Wo haben Sie Interpunktion gelernt?“, fragte Richter Apostol. „Was ist das?“, wollte der Lokalinhaber wissen. „Das ist das, was Sie nicht können“, meinte der Richter. Apostol machte den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er unter Wahrheitspflicht stehe, und wenn es zu weit geht, „könnte ich Sie heute direkt verhaften“. Für falsche Beweisaussage würden dem Mann bis zu drei Jahre Haft drohen. Sollte Sigi Maurer den Prozess auch in zweiter Instanz verlieren, drohen ihr vor allem enorme Prozesskosten. Sollte dieser Fall eintreten, haben ihr schon zahlreiche Menschen finanzielle Unterstützung angeboten. Richter Apostol fragte sie beim ersten Verhandlungstermin ob sie die Veröffentlichung bereue - Maurers Antwort: "Nein, wir leben im Jahr 2018".

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Cyber-Belästigung?

Akutell keine, die Sigi Maurer nach Erhalt dieser Nachricht wahrnehmen hätte können. Von Seiten der Bundesregierung wird in dem Zusammenhang stets auf die "Taskforce Strafrecht" von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) verwiesen, die derzeit noch arbeitet. Vor dem Sommer hieß es gegenüber WOMAN.at, dass im Herbst die nächste Klausur folge, bei der alle Untergruppen der Taskforce zusammentreten werden. Darunter eben auch jene Gruppe, die sich mit "Opferschutz und Täterarbeit" befasst. Neue Gesetze - sofern das überhaupt das Ergebnis der Arbeit der Taskforce ist - könnten frühestens im zweiten Quartal 2019 vorgelegt werden, heißt es aus dem Ministerium. Denn dass konkrete gesetzliche Regelungen für Cyber-Belästigungen wie diese am Ende des Prozesses stehen, ist alles andere als sicher: "Die Frage danach, ob 1:1-Kommunikationen überhaupt in das Strafrecht aufgenommen werden können, muss noch geklärt werden. Das ist juristisch keine einfache Angelegenheit."

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