Madonna hatte gegen ein Urteil vom April Berufung eingelegt, in dem ihr die Adoption untersagt worden war. Als Begründung hatten die Richter angegeben, als alleinerziehende Mutter, die nicht in Malawi lebt, erfülle Madonna nicht die gesetzlichen Auflagen. Nach malawischem Recht müssen Ausländer mindestens 18 Monate in dem afrikanischen Kleinstaat leben, ehe sie ein Kind adoptieren dürfen.