Sie verbringen den ersten kalten Winter in Ihrer Mietwohnung und es zieht wie in einem Vogelhaus? Die Heizkosten verdoppeln sich, an der Wand im Vorzimmer entsteht eine herrliche Schimmelpilz-Kultur und trotz mehrfachem Urgieren bei der Hausverwaltung wird diese nicht behoben? Bei erheblichen Mängeln an der Mietwohnung, die vorher nicht bekannt waren, kann beim Vermieter eine Mietminderung oder eine Stundung bis zur Behebung des Schadens beantragt werden. Wichtig ist dass das Verschulden nicht beim Vermieter liegen muss. Halten Sie auch Rücksprache mit der Mietervereinigung, diese Interessensvertretung ist mit allen mietrechtlichen Themen vertraut und unterstützt bei der Durchsetzung.