In vielen Familien kommt es regelmäßig zu Spannungen zwischen Eltern und Großeltern. Ungefragte Erziehungsratschläge und entbehrliche Kommentare wie: "also das hättest du als Kind aber nicht dürfen", "ihr müsst jetzt endlich mal konsequent sein" oder "die Kinder müssen endlich mal folgen lernen", hören die wenigsten Eltern gerne. Während man so etwas bei den eigenen Eltern gerade noch toleriert, reagieren viele Eltern ziemlich empfindlich, wenn sich die Schwiegereltern allzu sehr in die Kindererziehung einmischen. Vor allem nach einer Trennung wollen manche ihren Schwiegereltern überhaupt verbieten, die Kinder zu sehen. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?
Das Gesetz sieht vor, dass auch die Großeltern das Recht haben, ihre Enkelkinder regelmäßig zu sehen. Theoretisch können die Großeltern daher beim Pflegschaftsgericht eine verbindliche Kontaktregelung beantragen und diese auch durchsetzen. Ob und in welchem Ausmaß den Großeltern ein Kontaktrecht zusteht, hängt immer vom Wohl des Kindes ab. Das Kontaktrecht der Großeltern ist allerdings schwächer als jenes der Eltern. Es kann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sonst das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde. Dies kann zB der Fall sein, wenn der Großelternteil den Vater oder die Mutter beim Kind schlecht macht oder wenn das Verhältnis zu einem Elternteil so schlecht ist, dass die Kinder einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt werden. Bloße Spannungen, gelegentliche Meinungsverschiedenheiten oder die persönliche Abneigung eines Elternteiles reichen aber nicht aus.

Außerdem soll durch das Kontaktrecht der Großeltern nur eine persönliche Beziehung und die Bindung zum Enkelkind gefördert werden. Die Kindererziehung ist ausschließlich Sache der Eltern. In Erziehungsangelegenheiten haben die Großeltern also kein Mitspracherecht. Was viele nicht wissen. Sogar andere Bezugspersonen, die eine besondere emotionale Beziehung zum Kind haben (wie zB Geschwister, Tauf- oder Firmpaten, Pflegeeltern oder auch der neue Partner eines Elternteils), können ein Kontaktrecht beantragen, wenn dies dem Kindeswohl dient. Erst kürzlich hat der OGH dem Stiefvater eines
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Über die Autorin: Mag. Carmen Thornton ist selbständige Rechtsanwältin in Wien und schreibt regelmäßig juristische Artikel für WOMAN.at - zuletzt etwa über Zahnspangenkosten. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Scheidungen, Obsorge und Unterhaltsverfahren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
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