Ressort
Du befindest dich hier:

Scheidung: Muss der oder die Betrüger*in die Detektivkosten zahlen? Oder doch die Affäre?

Ein Ehe-Aus kann teuer werden. Auch aus Gründen, mit denen du nicht gerechnet hast. Und manchmal müssen sogar Geliebte oder enge Freund*innen draufzahlen!

von

Scheidung: Muss der oder die Betrüger*in die Detektivkosten zahlen? Oder doch die Affäre?
© iStock

Ein Seitensprung gilt in Österreich zwar nicht mehr als offizieller Scheidungsgrund, dennoch stellt es eine schwere Eheverfehlung dar, wenn einer von beiden fremdgeht. Ein Detektivbericht, der diese Untreue fotografisch festhält, kann also ein wirkungsvolles Beweismittel in einem Scheidungsverfahren sein.

Wendet ein Detektiv oder eine Detektivin viele Arbeitsstunden für die Überwachung auf, kann das jedoch teuer werden. Und unter Umständen muss dafür ausgerechnet die beschattete Person aufkommen. Oder die Affäre wird zur Kasse gebeten - insbesondere wenn diese Person von der Ehe wusste.

Es muss dabei nicht einmal zum außerehelichen Sex gekommen sein, auch eine intensive platonische Freundschaft gegen den Willen der Partnerin oder des Partners kann eine solche Ersatzpflicht auslösen.

Das Juristen-Duo von Law and Beyond über Detektivkosten im Scheidungsverfahren

Patrick O. Kainz und Theresa Kamp von Law and Beyond erklären im folgenden Video, welchen Einfluss Detektiv*innen nun genau auf eine Scheidung haben können und wer schließlich bezahlen muss:

© Video: Law & Beyond
Thema:
WOMAN Community

Deine Meinung ist wichtig! Registriere dich jetzt und beteilige dich an Diskussionen.

Jetzt registrieren!

Schon dabei? .