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Scheidung: vom Antrag über den Ablauf bis zur Gütertrennung [Überblick]

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Scheidung

©Elke Mayr
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Deine Ehe ist am Ende und du denkst über eine Scheidung nach? Hier findest du Infos zur rechtlichen Trennung. Alles über den Scheidungsantrag, den Ablauf, die Aufteilung von gemeinsamen ehelichen Gütern und den Pflichten danach.

Eure Ehe ist am Ende und die Familientherapie konnte auch nicht mehr helfen? Dann steht ihr wahrscheinlich kurz vor einer Scheidung. Hier gilt es jedoch einiges zu beachten, denn Scheidung ist nicht gleich Scheidung.

In diesem Artikel findest du einen kurzen allgemeinen Überblick. Jede rechtliche Trennung einer Ehe läuft anders ab und kann daher verschiedene Folgen haben. Ein Ehevertrag kann zum Beispiel einen Unterschied bewirken, wie Vermögen aufgeteilt wird. Scheidungsanwält:innen und Rechtsberater:innen können dich in deinem konkreten Fall am besten unterstützen.

Allgemeine Informationen zur Scheidung

Als rechtliche Möglichkeiten gibt es die einvernehmliche und die streitige Scheidung. Falls du eine Scheidung möchtest, solltest du dich vorher gut über rechtliche, finanzielle und anderen Auswirkungen informieren.

Wer übernimmt die Obsorge gemeinsamer Kinder und wer den Unterhalt? Was passiert mit Ersparnissen, Schulden oder gemeinsam geführten Unternehmen. Eine Mediation kann als freiwilliges Verfahren zu einer konstruktiven Konfliktlösung beitragen und dabei helfen sich bei den verschiedenen Fragen schneller zu einigen.

Zudem solltest du dir auch Gedanken über Unterhaltsansprüche, Aufteilung von gemeinsamen Gütern und Vermögen, sowie sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung machen.

➠ In folgenden Artikeln findest du Informationen über die Pensionsversicherung und Pensionssplitting!

Als Rechtsgrundlagen dienen das Ehegesetz ( EheG) und das allgemein bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB).

Beratungsstellen und Scheidungsanwält:innen finden

Wann ist eine Scheidung sinnvoll? Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen sowie Jurist:innen geben anonyme Beratung bei den österreichischen Familienberatungsstellen und helfen dir bei der Entscheidungsfindung.

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs stellen die "Erste Anwaltliche Auskunft " zur Verfügung. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch wird dir dann zu deinem persönlichen Fall zur Rechtslage und weiteren Vorgehensweise Hilfestellung geboten.

Kosten einer Scheidung in Österreich

Es werden verschiedene Gebühren für den Scheidungsantrag und den Scheidungsvergleich fällig unabhängig davon, ob es sich um eine strittige oder eine einvernehmliche Scheidung handelt. In folgendem Absatz erfährst du mehr über die Basiskosten.

Einvernehmliche Scheidung

Für die einvernehmliche Scheidung kostet der Scheidungsantrag ungefähr 300 Euro für beide Eheleute gemeinsam.
Für den Scheidungsvergleich fallen dann nochmals in etwa 300 Euro an. Müssen ein Haus, eine Wohnung oder andere Liegenschaften übertragen werden, muss nochmals mit weiteren Kosten gerechnet werden.

➠ In folgendem Artikel erfährst du mehr über die einvernehmliche Scheidung.

Strittige Scheidung

Bei einer strittigen Trennung sind die Kosten für die Scheidung meist um einiges höher. Es kommen dann noch die Unkosten für die Gerichtsverfahren dazu und diverse weitere Zahlungen, wie Pauschalgebühren für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung (ca. 300 Euro). Der Scheidungsvergleich kostet dann ungefähr nochmals soviel.

Sollte die Übertragung von einer Liegenschaft erforderlich sein, werden ungefähr 440 Euro Pauschalgebühren vom Gericht berechnet. Außerdem können noch weitere Kosten für Gerichtsgebühren, Sachverständigen, Dolmetscher und Rechtsanwält:innen entstehen.

Über die möglichen Kosten für eine Scheidungsanwält:in kannst du dich vorab beim Erstgespräch informieren und dir eine erste Kalkulation erstellen lassen. Dabei sind die Höhe des Streitwerts, der Zeit- und Arbeitsaufwand, Kosten für Beweismittel sowie etwaige Komplikationen, die bei der Erstellung des Scheidungsvergleichs auftreten können, entscheidend. So ist beispielsweise bei einem höheren Streitwert, das Honorar für den Rechtsanwalt höher. Dieses kann dann bei einem strittigen Scheidungsverfahren schon mal über 4000 Euro betragen. Es gilt: Je höher die Vermögenswerte umso höher ist der Streitwert.

Die Kosten für eine Mediation bei Scheidung belaufen sich auf ungefähr 220 Euro für eine Mediationsstunde. Es gibt eine Förderung des Bundesministeriums für Familien und Jugend dafür, wenn du dich für eine eingetragene Mediator:in entscheidest. Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

Ablauf der Scheidungsverfahren

Einvernehmliche Scheidung

Wenn ein Ehepaar seit mindestens einem halben Jahr getrennt ist, kann es die einvernehmliche Scheidung vor Gericht beantragen. Es ist dabei egal ob die (noch) Eheleute noch im gemeinsamen Haushalt leben. Die einvernehmliche Scheidung wird dabei in einem sogenannten Außerstreitverfahren entschieden. Der Antrag kann am Amtstag mündlich bei Gericht oder schriftlich eingereicht werden.

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich beide über bestimmte Punkte einig sind. Diese müssen in eine Scheidungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarung kann auch mündlich bei Gericht protokolliert werden.

Die Scheidungsvereinbarung der Eheleute muss folgende Punkte enthalten:

  • Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse und etwaiger Schulden

  • gegenseitige unterhaltsrechtliche Ansprüche

  • Obsorge und Unterhaltspflicht von gemeinsamen Kinder sowie Regelungen zum Kontaktrecht (Besuchsrecht)

Nach Eingang des Antrags setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest, zu dem die Eheleute erscheinen müssen. Bis dorthin muss das Ehepaar die Scheidungsvereinbarung vorlegen. Sie können diese auch während der mündlichen Verhandlung beschließen. Das Gericht unterstützt die Parteien dabei und protokolliert die Vereinbarung.

Wenn das Paar minderjährige Kinder hat, muss dem Gericht zusätzlich bestätigt werden, dass eine Beratung über die speziellen Bedürfnisse der Kinder, die durch die Folgen einer Scheidung entstehen, stattgefunden hat.

Strittige (Streitige) Scheidung

Bei einer streitigen Scheidung muss nach dem österreichischen Eherecht eine Klage am zuständigen Gericht eingereicht werden. Sie stellt meist den letzten Ausweg, wenn Eheleute sich nicht einig werden. Die sogenannte Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Gründe dafür sowie entsprechende Beweismittel beinhalten.

Laut dem österreichischen Justizministerium hat die Richter:in zu Beginn der Verhandlung auf eine Versöhnung hinzuwirken. Außerdem muss auf entsprechende Beratungsangebote wie Mediation hingewiesen werden.

Zudem kann die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung besprochen werden. Ein jeweiliges Verfahren kann durch einen Antrag darauf eingestellt werden.

Bei einer Strittigen Ehescheidung unterscheidet man drei Varianten.

1. Streitige Scheidung aus Verschulden

Liegen schwere Verfehlungen eines Partners vor, die zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, können eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft dadurch ausgeschlossen werden. Daraufhin kann der andere Partner auf Scheidung der Ehe aus Verschulden klagen. Folgendes zählt beispielsweise zu den Gründen für schwere Eheverfehlungen:

  • Ehebruch (Betrügen)

  • Körperliche Gewalt

  • Anhaltende Beleidigungen und Beschimpfungen

  • Alkoholismus

  • Beharrliches Schweigen ohne Grund

  • Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem:r Ehepartner:in und den ehelichen Kindern

  • Mangelnde Rücksichtnahme

2. Scheidung aufgrund Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft

Kann dem:r Ehepartner:in kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden und er oder sie willigt nicht in eine einvernehmliche Scheidung ein, kommt diese Variante zum Einsatz. Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:

  • Die eheliche Gemeinschaft muss seit 3 Jahren aufgelöst sein

  • Die Ehe ist unheilbar zerrüttet und nicht zu retten

3. Streitige Scheidung aus anderen Gründen

Andere Gründe wären zum Beispiel:

  • Geisteskrankheit

  • Ansteckende oder ekelerregenden Krankheit

Die Ehe darf jedoch nicht wegen eines sittlich nicht gerechtfertigten Trennungswunsches geschieden werden. Ein solcher wird angenommen, wenn die Scheidung die erkrankte Person außergewöhnlich hart treffen würde. Das Gericht richtet seine Entscheidung dabei nach der Dauer der Ehe, dem Lebensalter der betroffenen Person und dem Grund der Erkrankung.

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Beendigung einer nicht ehelichen Partnerschaft

Durch einen Partnerschaftsvertrag kann das Zusammenleben eines Paares während einer Lebensgemeinschaft geregelt werden. Dieser sichert die Partner aber auch für den Fall einer Trennung rechtlich ab. So können vorab Wohnrechte geklärt und Unterhaltsvereinbarungen getroffen werden. Die schriftlichen Veträge können aber auch Regelungen über Ersparnisse, eingebrachte Güter und gemeinsam geschaffenes Vermögen, sowie ein eventuelles Sorgerecht festhalten.

Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft

Wenn die eingetragene Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr beendet oder total zerrüttet ist, können beide Partner:innen einen Antrag zur Auflösung abgeben. Dieser kann auch wie bei Scheidungen am Amtstag mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden oder schriftlich erfolgen.

Für die einvernehmliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft stellt das Justizministerium ein Formular zur Verfügung. Es gelten die gleichen Regelungen für das Verfahren wie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Ist sich das Paar nicht einig und daher streitig, muss geklagt werden.

Obsorge und Unterhalt für Kinder (Alimente)

Trennt sich ein Paar und es sind dabei Kinder im Spiel, stellen sich oft viele Fragen. Bei wem werden die Kinder nach der Scheidung wohnen und wer zahlt den Unterhalt? Wie werden Entscheidungen für die Kinder getroffen?

Die gemeinsame Obsorge eines minderjährigen Kindes besteht in aufrechter Ehe ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, aber auch wenn die Elternteile erst nach der Geburt des Kindes heiraten und diese beantragt haben. Wird die Ehe aufgelöst, so bleibt die Obsorge beider Elternteile aufrecht.

Leben die beiden Elternteile nicht mehr gemeinsam, müssen sie festlegen, wer das Kind hauptsächlich betreuen soll. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, übernimmt dann die Obsorge. Der andere Elternteil hat dem Kind dann den Unterhalt in Geld zu leisten.

Das österreichische Recht geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Elternteil in der Ehe auch allein für das Kind handeln kann. Das gilt auch nach der Scheidung, wenn die Obsorge beider weiterbesteht. Also kann der Partner, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält, alle Entscheidungen im Schulbereich oder über medizinischer Maßnahmen (siehe auch Kinderimfpung), selbstständig treffen. Bei gewichtigen Angelegenheiten wie beispielsweise Namensänderung des Kindes, Staatsbürgerschaftsänderungen oder bestimmte Vermögensangelegenheiten müssen die Eltern gemeinsam entscheiden.

Es kann auch die alleinige Obsorge festgelegt werden oder, dass sie nur bestimmte Bereiche umfasst (z.B. die Vermögensverwaltung). Die Obsorge des Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt, kann jedoch nicht auf gewisse Bereiche eingeschränkt werden.

Alimente

Die Geldleistung kann entweder privat vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden. Bei letzterem ist diese vom Gehalt der Person abhängig, die den Unterhalt leisten muss. Die genaue Höhe kann im Zuge des Scheidungs- oder Unterhaltsverfahrens vom Gericht beschlossen werden. Es gilt: 0-6 Jahre 16 % des monatlichen Nettoeinkommens, 6-10 Jahre 18 %, 10-15 sind es 20 % und ab 15 Jahren beträgt der Prozentsatz 22 %.

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Aufteilung des ehelichen Vermögens bei einer Scheidung

Diese wird vom Ehegüterrecht geregelt. Die Gütertrennung sieht dabei vor, dass jeder Ehepartner Eigentümer:in des Vermögens bleibt, welches in die Ehe eingebracht oder währenddessen erworben wurde. Erst im Falle einer Auflösung der Ehe werden das Vermögen und die Ersparnisse aufgeteilt.

Zum eheliches Gebrauchsvermögen zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute gedient haben.

Dazu zählt folgendes:

  • Hausrat und Ehewohnung, aber auch Zweitwohnung

  • Gemeinsames Auto sowie Luxusgüter oder Kunstgegenstände

  • Rechte (z.B. Anwartsrechte auf Wohnungseigentum)

  • Eheliche Ersparnisse wie Wertanlagen, Sparbücher ...

Von der Aufteilung ausgenommen sind:

  • Dinge, die in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder von Dritten geschenkt wurden

  • Sachen, die nur dem persönlichen Gebrauch dienten (z.B. Schmuck)

  • Nur beruflich genutzte Gegenstände, wie Werkzeuge, Computer, etc.

Falls die gemeinsame Wohnung in die Ehe eingebracht wurde, geerbt oder geschenkt wurde, kann sie dann in die Aufteilung miteinbezogen, wenn die Ehegattin, der Ehegatte oder ein gemeinsames Kind auf die weitere Nutzung der Ehewohnung und des Haushaltsgüter angewiesen ist.

Das Anwaltsduo von Law & Beyond informiert über die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung in folgendem Video:

© Video: Law & Beyond

Ehevertrag

Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit, ihrer Ehe durch einen Ehevertrag anders abzusichern, für den Fall einer Trennung.

Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann dieser sehr hilfreich sein. Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich, also vor und auch nach der Eheschließung.

➠ In folgenden Artikel findest du mehr Informationen über den Ehevertrag!

Scheidung: Was passiert mit dem Familienunternehmen?

Wenn Ehepartner:innen zu Geschäftspartner:innen werden, kann es bei einer Scheidung doppelt kompliziert werden.

Oftmals gründen Paare nicht nur eine Familie miteinander, sondern auch ein Unternehmen. Im Falle einer Trennung muss man sich gut überlegen, wie es mit der gemeinsamen Firma und Karriere weitergeht. Soll man wirklich jeden Tag ins Büro gehen und mit dem:r Ex-Partner:in auf engstem Raum zusammenarbeiten? Patrick O. Kainz von unserem Anwaltsduo Law & Beyond verrät ein paar wichtige Tipps und beachtet werden muss:

© Video: Law & Beyond

Verhalten während der Scheidung, Tipps und andere Fragen

4 Tipps von der Scheidungsexpertin:

  1. Bevor du etwas unternimmst, suche dir einen Rechtsbeistand. Das ist besonders wichtig, damit dir klar wird, was dir zusteht.

  2. Verschaffe dir einen Überblick über die Vermögensverhältnisse. Bevor das Wort "Scheidung" auch nur erwähnt wird, kopiere oder fotografiere zum Beweis die wesentlichen Rechnungen und Dokumente. Wonach du genau suchen sollten, klärst du im Erstgespräch mit dem Anwalt oder der Anwältin. Warum? "Es ist die einzige Möglichkeit, sich vor Gericht abzusichern", so die Expertin. "Behauptet Ihr Ex-Partner während des Scheidungsverfahrens, er hätte zum Beispiel keine weiteren Immobilien, müssen Sie deren Existenz beweisen können. Sonst schauen Sie durch die Finger."

  3. Spionieren, wie zum Beispiel Briefe zu öffnen oder in den Computer des Partners zu schauen, ist nicht erlaubt – auch nicht bei Untreueverdacht. Anders ist es, wenn er oder sie dir bereits das Passwort gegeben hat oder zum Beispiel das Handy ungesichert vor dir liegen lässt.

  4. Ziehe nicht zu früh zu Hause aus. Ein Auszug kann als böswilliges Verlassen hingestellt werden, was im Rahmen einer schuldigen Scheidung als schwere Eheverfehlung gilt. Allerdings solltest du natürlich abwägen und die gemeinsame Wohnung verlassen oder um Hilfe bitten, wenn die Situation zu belastend für dich wird.

➠ Hier findest du übrigens alle Infos zur Frauenhelpline: 0800 222 555

Darf man über die eigene Scheidung auf Social Media posten?

Ist es eigentlich eine gute Idee während oder nach einer Scheidung seinem Ärger auf Social Media Luft zu machen? Diese Frage können wir uns wahrscheinlich alle selbst beantworten: Nein, ist es nicht. Schließlich ist ganz generell einfach nicht nett, sich über Menschen öffentlich im Internet auszulassen, auch wenn man sich mit ihnen nicht (mehr) versteht.

Social Media ist nicht das richtige Ventil, um seinem Ärger über die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner Luft zu machen. Warum das Ganze aber auch rechtliche Folgen haben kann und welche das sein können, erfährst du in folgendem Video.

Was passiert mit gemeinsamen Haustieren?

Theresa Kamp und Patrick O. Kainz von Law and Beyond klären auf: "Tiere sind keine Sachen im zivilrechtlichen Sinn, sie werden aber, sollte es keine spezielleren Regelungen geben, als solche behandelt. Haustiere können also mangels einer Einigung auch Gegenstand einer gerichtlichen Aufteilung sein." Alle wichtigen Infos dazu haben sie für dich im folgenden Video zusammengefasst:

Ehe aufheben: die wahrscheinlich kürzeste Ehe der Welt

Spätestens seit Kim Kardashian wissen wir: Nicht alle Ehen sind für die Ewigkeit bestimmt. Diese Erfahrung machte jetzt auch ein Paar aus Kuwait. Und ganz ehrlich: Wir feiern die junge Ex-Braut für ihre Entscheidung. Eine Ehe ohne Respekt ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Auch wenn auch die Reaktion der Braut vielleicht ein bisserl extrem war.

Frisch vermählt war das Brautpaar auf dem Weg aus dem Gerichtsgebäude, als die Frau stolperte. Anstatt sie aufzufangen und über das Missgeschick galant hinwegzusehen begann der Ehemann zu lachen und sie als "dumm" zu bezeichnen.

Kaum wieder auf den Beinen drehte sich die Angetraute am Absatz um, lief zurück zum Standesbeamten und verlangte die Auflösung der Ehe - nach 3 Minuten. Sie habe so eine Art von Kritik schon kurz nach der Eheschließung einfach nicht nötig, so ihre Begründung. Und der Standesbeamte folgte ihrem Wunsch. In die Geschichte des Landes gehen sie so zumindest garantiert ein.

Auch in Österreich lässt sich eine Ehe unter gewissen Umständen aufheben, beispielsweise wenn der Ehegatte zur Zeit der Eheschließung in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war und der gesetzliche Vertreter nicht eingewilligt hat oder wenn sie aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Drohung zustande kam.

➠ In folgendem Artikel gibt es mehr zum Thema Heiratsschwindler: Sind Täuschung und Betrug in der Ehe strafbar?

Die Aufhebungsgründe laut Ehegesetz sind:

  • Irrtum über die Eheschließung oder über die Person des anderen Ehegatten

  • Irrtum über Umstände, die die Person des anderen Ehegatten betreffen

  • Mangel der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

  • Arglistige Täuschung oder Drohung

  • Aufhebung wegen Überlebens eines für tot erklärten früheren Ehegatten

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