Am 11. Oktober 2020 wird in Wien gewählt. Und normalerweise beinhaltet so ein Wahlsonntag einen Spaziergang zum jeweiligen Wahllokal. Aber 2020 ist dank der Corona-Pandemie eben nichts normal. Denn wer weiß, ob man vielleicht genau an diesem Tag gar nicht das Haus verlassen kann, weil man kurzfristig erfahren hat, dass man Kontakt mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatte und daher in Quarantäne muss?
Genau aus diesem Gedanken heraus haben heuer so viele Menschen wie noch nie eine Wahlkarte beantragt. Denn dank dieser kann man von überall aus wählen. Sie muss nur rechtzeitig im Briefkasten landen. UND unterschrieben werden.
Aber Letzteres wissen viele Menschen nicht und daher wäre ihre Stimme ungültig.
Bei Wahlkarte auf keinen Fall vergessen: Auf der Rückseite des Kuverts unterschreiben
Über 278.000 Wahlkarten wurden bereits für die Wien-Wahl ausgestellt und es werden mit Sicherheit noch einige mehr werden. Aber da so viele das erste Mal mit Wahlkarte wählen, kommt es leider verstärkt zu einem Problem: Viele vergessen ihre Unterschrift auf der Rückseite des Kuverts. Eine traurige Erkenntnis, die aktuell viele Menschen in sozialen Medien beschreiben - denn damit kann ihre Stimme nicht mitgezählt werden.
"Das ist der häufigste Grund, warum Wahlkarten ungültig sind." so auch Christine Bachofner, Leiterin der Wiener Wahlbehörde im Ö1 Morgenjournal.
Wo muss ich die notwendige Unterschrift setzen?

Nicht am Wahlzettel selbst - hier braucht es nur das Kreuz bei der gewünschten Partei - sondern auf der Rückseite des Rücksende-Kuverts ist das Feld für die Unterschrift zu finden.
"Mit dieser eidesstattlichen Erklärung wird bestätigt, dass man ohne Einfluss von außen und geheim gewählt habe", erklärt Bachofner. Bleibt dieses Feld leer, kann der enthaltene Stimmzettel von der Wahlbehörde bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. "Diese Wahlkarte erleidet das gleiche Schicksal, wie Wahlkarten, die mit Verspätung bei der Behörde eintreffen oder derart beschädigte Wahlkarten, wo man nicht mehr mit Gewissheit sagen kann, dass sie nicht manipuliert wurden."
Kann ich die Wahlkarte noch im Nachhinein unterschreiben?
Da die Wahlkarte ja schon vor dem offiziellen Wahltermin abgeschickt werden kann, haben dies bereits viele Wählerinnen und Wähler getan - aber eben ohne Unterschrift. Leider jedoch ist es nicht möglich, die Unterschrift noch nachzuliefern oder eine zweite Wahlkarte zu beantragen. Die Stimme bleibt für diese Wahl dann ungültig beziehungsweise wäre es so, als ob man gar nicht gewählt hätte.
Termine für die Wahlkarte zur Wien-Wahl 2020
Bis wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?
- Schriftlich oder online bis 7. Oktober 2020 beantragt, wird die Wahlkarte postalisch zugestellt.
- Schriftlich oder online nach dem 7. Oktober 2020 und bis 9. Oktober 2020, 12 Uhr, beantragt, muss im Antrag angeben werden, dass man selbst oder eine schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholt.
- Persönlicher Antrag: bis 9. Oktober 2020, 12 Uhr
Bis wann kann ich die Wahlkarte mit meiner Wahl abgeben?
- Mit der Wahlkarte kannst du am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal deine Stimme abgeben.
- Wenn du mittels Briefwahl wählst, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2020, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe).
- Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kannst du aber auch am Wahltag selbst in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben. Vor Ort wird man gegebenenfalls auch auf eine fehlende Unterschrift hingewiesen.
Kommentare