Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)?
- Wann solltest du einen Steuerausgleich machen?
- Pflichtveranlagung
- Wie mache ich einen Steuerausgleich?
- Wie erhalte ich meine FinanzOnline-Zugangsdaten?
- Wie mache ich meinen Steuerausgleich mit FinanzOnline?
- Was ich von der Steuer absetzen kann?
- Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?
Was ist ein Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)?
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen zahlen in Österreich Lohnsteuer (Einkommenssteuer). Diese beiden Gruppen können eine Arbeitnehmerveranlagung (ANV), auch Steuerausgleich genannt, vornehmen. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Steuern bezahlt wurde. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift aufs Konto.
Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. Dies ist spätestens ab 1. März der Fall, da jeder Arbeitgeber bis Ende Februar die Jahreslohnzettel einreichen muss. Du hast insgesamt fünf Jahre Zeit, um zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. In der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres wird eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt.
Wann solltest du einen Steuerausgleich machen?
Üblicherweise behält dein:e Arbeitgeber:in die Lohnsteuer automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Diese Daten liegen dem Finanzamt vor und werden auch in der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Seit 2017 geschieht der Steuerausgleich in Österreich automatisch, wenn du bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres keine Arbeitnehmerveranlagung zum Vorjahr abgegeben hast. Das Finanzamt kann hier allerdings nur berücksichtigen, was ihm bekannt ist.
Besondere Mehrausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen werden daher außer Acht gelassen. Es ist somit gut möglich, dass dir eine höhere Rückzahlung zusteht.
Besonders sinnvoll ist ein Steuerausgleich bei wechselnden Arbeitsverhältnissen, bei Teilzeitarbeit oder wenn übers Jahr unterschiedlich lange Arbeitszeiten galten. Für Alleinerzieher:innen zahlt sich ein Steuerausgleich ebenfalls aus. Haben deine Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe, dann kann hier der Familienbonus geltend gemacht werden.
Das Pendlerpauschale wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht, sofern dein:e Arbeitgeber:in dieses noch nicht berücksichtigt hat. Mehrkosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können sich ebenfalls auf die Höhe einer Rückzahlung auswirken.
Beträgt dein Einkommen weniger als 1.300 Euro brutto im Monat, zahlst du zwar keine Lohnsteuer, erhältst aber dennoch einen Teil der vorab bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück (Negativsteuer).
Pflichtveranlagung
Unter gewissen Umständen ist die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend (Mehr dazu hier: Pflichtveranlagung: Wann muss ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen?) Diese Pflichtveranlagung musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt, oder bis zum 30. Juni auf FinanzOnline abgeben. In manchen Fällen kann sich die Frist bis 30. September des Folgejahres verlängern.
Wie mache ich einen Steuerausgleich?
Zwar kannst du den Steuerausgleich altmodisch per Post verschicken, doch empfiehlt sich aus mehreren Gründen der Online-Lohnsteuerausgleich über FinanzOnline. Das funktioniert rund um die Uhr, kostenlos und bequem auch von zuhause aus. Die eingegeben Daten kannst du sofort kontrollieren und auch eine Vorberechnung für deine voraussichtliche Steuergutschrift oder Steuernachzahlung kann durchgeführt werden.
Wie erhalte ich meine FinanzOnline-Zugangsdaten?
Für den FinanzOnline-Zugang musst du zuallererst die Online-Erstanmeldung für die eindeutige Identifizierung durchführen. Die Login-Daten erhältst du danach per Post als RSA-Brief. Nutzt du bereits eine Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte, kannst du dich üblicherweise sofort einloggen.
Seit Sommer 2022 wurde der Login mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte durch die "ID-Austria" ergänzt.
Vorsicht: Sobald du einen FinanzOnline-Zugang hast, erhältst du Bescheide vom Finanzamt nur noch elektronisch in die Databox und eine Benachrichtigung via E-Mail. Ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung in der Databox gilt der Bescheid als zugestellt und die Beschwerdefrist läuft. Du kannst aber auch von der elektronischen Zustellung wieder zu einer postalischen Zustellung wechseln.

Wie mache ich meinen Steuerausgleich mit FinanzOnline?
Dein Jahreslohnzettel sollte von deinem/deiner Arbeitgeber:in bis Ende Februar eingereicht worden sein. Danach liegt er in FinanzOnline vor und du kannst deinen Lohnsteuerausgleich durchführen. Wenn das geschehen ist, siehst du nach dem Login im Bereich "Ihre letzten Steuererklärungen" einen Eintrag zum jeweiligen Steuerjahr, über den du zum Eintrags-Assistenten gelangst. Dieser umfasst folgende Schritte:
- Persönliche Daten
- Allgemeine Daten
- Pendlerpauschale/-euro, Werbungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen
- Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung
- Sonderausgaben
- Kinder
- International
- Zusammenfassung
Das Ausfüllen des Formulars klappt einfach und übersichtlich in wenigen Schritten. Allerdings sind nicht alle Einträge über die vereinfachte Oberfläche aufrufbar.
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Was ich von der Steuer absetzen kann?
Werbungskosten
Entstanden dir Kosten durch deine berufliche Tätigkeit wie Computer, Smartphone, Fortbildung, Dienstreisen oder Arbeitskleidung? Diese werden unter dem Punkt "Werbungskosten" registriert. Geräte, die in ihrer Anschaffung bis inkl. 2019 über 400 Euro, bis inkl. 2022 über 800 Euro und ab 2023 über 1.000 Euro gekostet haben, können nicht sofort zur Gänze abgesetzt werden.
Die Kosten werden stattdessen auf ihre Nutzungsdauer verteilt. Zum Beispiel auf drei Jahre bei einem Computer. Wurde das Gerät erst in der zweiten Jahreshälfte gekauft, werden im ersten und letzten Jahr jeweils nur die Hälfte der Kosten geltend gemacht. Die Betriebsratsumlage wird bei der Lohnverrechnung zwar gleich von deinem/deiner Arbeitgeber:in einbehalten, wirkt sich aber noch nicht steuermindernd aus.
Die gesamte Betriebsratsumlage sollte somit bei der Arbeitnehmerveranlagung unter "Sonstige Werbungskosten" eingetragen werden. Wurden Gewerkschaftsbeiträge von deinem/deiner Arbeitgeber:in noch nicht berücksichtigt, sollte man auch diese nennen. Spenden werden seit 2017 bereits automatisch erfasst und eingetragen.
Unabhängig davon, ob Werbungskosten angefallen sind, stehen jedem:r Arbeitnehmer:in eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132,00 € pro Jahr zur Verfügung. Die Pauschale wird automatisch von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Pendlerpauschale
Unter Umständen steht dir eine Pendlerpauschale zu. Diese musst du ebenfalls in der Arbeitnehmerveranlagung angeben, wenn sie nicht bereits durch den/die Arbeitgeber:in berücksichtigt wurde. Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale in Österreich verdoppelt und somit steigt die Höhe der Pauschale für das Verrechnungsjahr 2022 an.
Homeoffice
Seit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 bekommst du aufgrund der Homeoffice-Pauschale bis zu 300 Euro für Homeoffice-Arbeitsplatz, Strom, Heizung, Internet, Telefon und Computer angerechnet. Teils steht dir auch die Pendler-Pauschale zu, auch wenn du coronabedingt im Homeoffice tätig warst. Auch Möbel, die fürs Homeoffice angeschafft wurden, können unter gewissen Voraussetzungen abgeschrieben werden.
Familie und Kinder
Familienbonus, Alleinverdiener:innenabsetzbetrag, Alleinerzieher:innenabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Mehrkindzuschlag und Unterhaltsabsetzbetrag werden ebenfalls in den Steuerausgleich aufgenommen. Unter "außergewöhnliche Belastungen" werden zudem Begräbniskosten, Kosten für eine Adoption oder künstliche Befruchtung und auch Kosten für Altersheim bzw. Pflegeheim und für häusliche Betreuung und Pflege von Angehörigen eingetragen.
Diese Änderungen gibt es für die Erklärung für 2022: Der Familienbonus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 € und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 € jährlich erhöht. Zudem wird der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 € erhöht.
Krankheit und Behinderung
Kosten, die aufgrund einer (chronischen) Erkrankung oder Behinderung anfallen, haben hier einen Platz. Dazu gehören zum Beispiel Ärzt:innenhonorare, Kurkosten, Rezeptgebühren und Kosten für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz.
Versicherungen und SV-Bonus
Unter Umständen kann man Versicherungszahlungen wie selbst eingezahlte Sozialversicherungs-Beiträge oder Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige absetzen. Zusätzliche Pensions-, Kranken, Unfall- oder Sterbeversicherung sind nur mehr bis zum Steuerjahr 2020 absetzbar. Geringverdiener:innen und Menschen mit geringer Pension können durch den SV-Bonus entlastet werden.
Teuerungsabsetzbetrag
Aufgrund der immensen Teuerungen in Österreich wurde für den Lohnsteuerausgleich 2022 der Teuerungsabsatzbetrag in der Höhe von 500 € eingeführt. Dieser Betrag erhalten Arbeitnehmer:innen bis zu einem Einkommen von 18.200 € automatisch mit der Arbeitenehmer:innenveranlagung. Pensionist:innen haben bereits im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 € erhalten und können keinen weiteren Antrag dafür stellen.
Weitere Sonderausgaben
Seit dem Steuerjahr 2017 werden dem Finanzamt Kirchenbeiträge, Spenden, Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten und Beiträge für freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung automatisch übermittelt. Ab 2022 auch Öko-Sonderausgaben: Für thermische-engergetische Sanierungen von Gebäuden und Austausch eines fossilen durch klimafreundliche Heizungssysteme gibt es nun auch steuerliche Förderungen.
Auch Steuerberatungskosten werden zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt.
Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?
Zur Antragstellung werden Rechnungen für Werbungskosten etc. nicht eingereicht. Zumindest alle für den Steuerausgleich relevanten Rechnungen und Quittungen solltest du dennoch sieben Jahre lang für den Fall aufbewahren, falls das Finanzamt sich danach erkundigt.
Nützliche Links
- Arbeiterkammer (AK): Beratungs-Seite zur Arbeitnehmerveranlagung
- Gewerkschaftsbund (ÖGB): Was man von der Steuer absetzen kann
- Bundesministerium für Finanzen: Arbeitnehmerveranlagung
- Bundesministerium für Digitalisierung: Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
- Bundesministerium für Digitalisierung: Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung
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