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Steuerausgleich: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

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5 min
Tisch mit aufgeklappten Laptop und Rechnungen

©Elke Mayr
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Den Steuerausgleich zu machen gehört sicherlich bei den Wenigsten zu den bevorzugten Freizeitbeschäftigungen. Aber es "zahlt" sich aus! Wie der Lohnsteuerausgleich mit FinanzOnline funktioniert und was du von der Steuer absetzen kannst.

Was ist ein Steuerausgleich?

Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen zahlen in Österreich Lohnsteuer. Diese beiden Gruppen können eine Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV), auch Lohnsteuerausgleich oder Steuerausgleich genannt, vornehmen. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Steuern bezahlt wurde. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift auf dein Konto.

Ein Steuerausgleich ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. Dies ist spätestens ab 1. März der Fall, da jede:r Arbeitgeber:in bis Ende Februar die Jahreslohnzettel einreichen muss. Du hast insgesamt fünf Jahre Zeit, um zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. In der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres wird eine antragslose Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch durchgeführt.

Wann du eine Arbeitnehmerveranlagung machen solltest

Üblicherweise behält dein:e Arbeitgeber:in die Lohnsteuer automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Diese Daten liegen dem Finanzamt vor und werden auch in der antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt.

Seit 2017 geschieht der Steuerausgleich in Österreich automatisch, wenn du bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres keine Arbeitnehmerveranlagung zum Vorjahr abgegeben hast. Das Finanzamt kann hier allerdings nur berücksichtigen, was ihm bekannt ist.

Besondere Mehrausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen werden daher außer Acht gelassen. Es ist somit gut möglich, dass dir eine höhere Rückzahlung zusteht.

Besonders sinnvoll ist ein Steuerausgleich bei wechselnden Arbeitsverhältnissen, bei Teilzeitarbeit oder wenn über das Jahr unterschiedlich lange Arbeitszeiten galten. Für Alleinerzieher:innen zahlt sich ein Steuerausgleich ebenfalls aus. Haben deine Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe, dann kann hier der Familienbonus Plus geltend gemacht werden.

Die Pendlerpauschale wird über die Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht, sofern dein:e Arbeitgeber:in dieses noch nicht berücksichtigt hat. Mehrkosten wie außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten können sich ebenfalls auf die Höhe einer Rückzahlung auswirken.

Hast du ein geringes Einkommen, zahlst du zwar keine Lohnsteuer, erhältst aber dennoch einen Teil der vorab bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück (Negativsteuer).

Unter gewissen Umständen ist die Arbeitnehmer:innenveranlagung verpflichtend. Diese Pflichtveranlagung musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt oder bis zum 30. Juni auf FinanzOnline abgeben. In manchen Fällen kann sich die Frist bis 30. September des Folgejahres verlängern.

Wie mache ich meinen Steuerausgleich mit FinanzOnline?

Zwar kannst du den Steuerausgleich "altmodisch" per Post verschicken, doch empfiehlt sich aus mehreren Gründen der Online-Lohnsteuerausgleich über FinanzOnline. Das funktioniert rund um die Uhr, kostenlos und bequem auch von zuhause aus. Die eingegeben Daten kannst du sofort kontrollieren und auch eine Vorberechnung für deine voraussichtliche Steuergutschrift oder Steuernachzahlung kann durchgeführt werden.

Wie erhalte ich meine FinanzOnline-Zugangsdaten?

Für den FinanzOnline-Zugang musst du zuallererst die Online-Erstanmeldung für die eindeutige Identifizierung durchführen. Die Login-Daten erhältst du danach per Post. Alternativ kannst du dich auch mit der ID Austria anmelden.

Vorsicht: Sobald du einen FinanzOnline-Zugang hast, erhältst du Bescheide vom Finanzamt nur noch elektronisch in die Databox und eine Benachrichtigung via E-Mail. Ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung in der Databox gilt der Bescheid als zugestellt und die Beschwerdefrist läuft. Du kannst aber auch von der elektronischen Zustellung wieder zu einer postalischen Zustellung wechseln.

So funktioniert der Steuerausgleich online

Dein Jahreslohnzettel sollte von deinem:r Arbeitgeber:in bis Ende Februar eingereicht worden sein. Danach liegt er in FinanzOnline vor und du kannst deinen Steuerausgleich durchführen. Wenn das geschehen ist, siehst du nach dem Login im Bereich "Ihre letzten Steuererklärungen" einen Eintrag zum jeweiligen Steuerjahr, über den du zum Eintrags-Assistenten gelangst. Dieser umfasst folgende Schritte:

  1. Persönliche Daten

  2. Allgemeine Daten

  3. Pendlerpauschale/-euro, Werbungskosten

  4. Außergewöhnliche Belastungen

  5. Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung

  6. Sonderausgaben

  7. Kinder

  8. International

  9. Zusammenfassung

Das Ausfüllen des Formulars klappt einfach und übersichtlich in wenigen Schritten. Allerdings sind nicht alle Einträge über die vereinfachte Oberfläche aufrufbar.

Was du von der Steuer absetzen kannst

Du kannst bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung nach Ablauf des Jahres Folgendes unter anderem geltend machen: außergewöhnliche Belastungen, Alleinverdiener:innen- oder Alleinerzieher:innenabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale oder Werbungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten

Unter außergewöhnliche Belastungen werden beispielsweise Begräbniskosten, Krankheitskosten sowie Kurkosten, aber auch Katastrophenschäden eingetragen.

Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung

Kosten, die aufgrund einer Behinderung oder (chronischen) Erkrankung anfallen, zählen auch zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören Arzt- und Spitalskosten oder Kur- und Therapiekosten. Dies gilt für eigene Behinderungen, Behinderungen der Ehepartner:innen, aber auch für behinderte Kinder.

Homeoffice-Pauschale

Arbeitest du im Homeoffice, hast du ab 2021 Anspruch auf ein Homeoffice-Pauschale von drei Euro pro Homeoffice-Tag. Dies gilt für maximal 100 Tage im Jahr, also ist eine Pauschale von 300 Euro möglich.

Kinder

Unter dem Punkt Kinder fallen der Familienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbetrag und auch außergewöhnliche Belastungen für das Kind/die Kinder. Tipp: Absetz- und Freibeträge für Familien im Überblick.

Pendlerpauschale/-euro

Unter Umständen steht dir eine große oder kleine Pendlerpauschale zu. Diese musst du ebenfalls im Steuerausgleich angeben, wenn sie nicht bereits durch den/die Arbeitgeber:in berücksichtigt wurde. Hinweis: Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht dir eine erhöhte Pendlerpauschale zu.

Sonderausgaben

Kirchenbeitrag, Spenden, aber auch freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung zählen zum Punkt Sonderausgaben und können im Zuge des Steuerausgleiches geltend gemacht werden. Tipp: Überblick über Sonderausgaben.

Werbungskosten

Entstanden dir Kosten durch deine berufliche Tätigkeit wie Arbeitskleidung, Computer, Smartphone, Dienstreisen oder Fortbildung? Diese werden unter dem Punkt Werbungskosten registriert.

Unabhängig davon, ob Werbungskosten angefallen sind, stehen jedem:r Arbeitnehmer:in eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Pauschale wird automatisch von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

Zur Antragstellung werden Rechnungen für Werbungskosten etc. nicht eingereicht. Zumindest alle für den Steuerausgleich relevanten Rechnungen solltest du dennoch sieben Jahre lang für den Fall aufbewahren, falls das Finanzamt sich danach erkundigt.

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