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Babysitter: Was müssen Eltern beachten?

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Babysitter

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Auf Kinder anderer Leute aufzupassen, war früher ein begehrter Job bei Schüler:inen und Studierenden – oder wurde schlicht den Nachbarskindern übertragen. Mittlerweile wurde auch das Babysitting mehr und mehr "professionalisiert".

Was damals noch ein begehrter Job bei Schüler:innen und Studierenden war, ist heute nur noch einen Anruf bei einer Vermittlungsagentur - die sich um die Babysitter-Vorauswahl kümmert - entfernt. Fakt ist: Ein(e) Babysitter:in übernimmt mit der Betreuung bzw. Erziehung von Babys und Kindern eine große Verantwortung. Aber auch von Seiten der Eltern braucht es gewisse Vorbereitungen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Welche Voraussetzungen muss ein Babysitter erfüllen?

Welche Betreuung ein Kind benötigt, hängt von seinem Alter ab. Ein Baby muss anders versorgt werden als ein Kleinkind. Geht es nur um ein paar Stunden am Abend, schläft ein Kleinkind vermutlich durch. Ein Baby aber wacht meist nach wenigen Stunden auf, will beruhigt werden, braucht eine frische Windel oder ein Fläschchen.

Eltern sollten sich deshalb vor der Suche nach einem geeigneten Babysitter überlegen, welche Bedürfnisse ihr Kind an eine Betreuungsperson stellt und was genau sie selbst von dieser Person erwarten. Auch der zeitliche Rahmen muss vorab geklärt werden. Wenn Eltern eine regelmäßige Betreuung ihrer Kinder erwarten, müssen sie sicherstellen, dass der Babysitter auch tatsächlich zuverlässig zur Verfügung steht.

Ein weiteres Kriterium ist die Reife des Babysitters, das bis zu einem gewissen Grad mit dem Alter korreliert. So kann eine Zwölfjährige schon in der Lage sein, jüngere Kinder für einen befristeten Zeitraum zu beaufsichtigen. Offiziell als Babysitter fremde Kinder betreuen dürfen Jugendliche aber erst ab 16 Jahren.

Unabhängig vom Alter gilt aber: Nicht jede Person ist per se in der Lage, in schwierigen Situationen die Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Eltern sollten sich deshalb ein Bild von ihrem künftigen Babysitter machen, zum Beispiel bei einem bezahlten Probenachmittag. Bei dieser Gelegenheit können sie feststellen, ob Kind und Babysitter zusammenpassen. Babysitting ist nicht zuletzt Vertrauenssache.

Ein solcher Probenachmittag sollte deshalb auch mit einem Babysitter, der von einer Agentur vermittelt wurde, vereinbart werden. Zwar verfügen diese Betreuungskräfte über entsprechende Erfahrung, letztlich muss aber das Kind mit dem Babysitter zurechtkommen. Unerlässlich sind außerdem Erste-Hilfe-Kenntnisse. Eine Betreuungsperson muss wissen, wie man im Fall des Falles richtig reagiert.

Was muss ein Babysitter wissen, um gut vorbereitet zu sein?

Bevor der Babysitter das erste Mal mit dem Kind alleine sein kann, muss er auf die bevorstehende Aufgabe vorbereitet werden. Dabei stehen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Dazu gehören zum Beispiel Rituale vor dem Schlafengehen. Die meisten Kinder benötigen zum Beispiel ein bestimmtes Kuscheltier oder erwarten, dass ihnen eine Geschichte vorgelesen wird.

Auch wenn sie plötzlich aufwachen, gibt es bestimmte Rituale, wie sie wieder zum Schlafen gebracht werden. Wenn Kinder Allergien haben und bestimmte Lebensmittel nicht vertragen, muss der Babysitter darüber informiert werden. Außerdem muss die Person wissen, wo sich Fläschchen, Windeln, Pflegeprodukte und die Hausapotheke befinden.

Außerdem wichtig: Eine Liste mit allen wichtigen Telefonnummern, darunter selbstverständlich die der Eltern, des Notrufs und der Giftnotrufzentrale. Sinnvoll ist es auch, Telefonnummern von weiteren Bezugspersonen zu hinterlegen, die im Notfall helfen können, sollten die Eltern nicht unmittelbar erreichbar sein. Auch etwas Bargeld sowie ein Ersatzschlüssel sollten bereitliegen.

Für Fernseher, Stereoanlage und weitere Geräte können die Eltern dem Babysitter eine Gebrauchsanweisung hinlegen, besser ist es aber, sie persönlich einzuweisen. Und im Kühlschrank wartet – je nach Vereinbarung - auch Verpflegung für den Babysitter.

Wie viel kostet ein Babysitter?

Agenturen haben in der Regel feste Preise, mit privaten Babysittern kann der Preis grundsätzlich frei vereinbart werden. Aber: In Österreich gilt, auch für private Haushalte, ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn für die Kinderbetreuung von knapp 14 Euro pro Stunde. Der letztendliche Preis orientiert sich am Alter des Kindes und der Berufserfahrung des Babysitters. Außerdem stehen jedem:r Dienstnehmer:in in Österreich aliquot Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.

Wenn sich die Eltern mit dem Babysitter über die Entlohnung einig geworden sind, sollten sie in einer schriftlichen Vereinbarung alle wichtigen Details festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Dazu gehört der vereinbarte Lohn, die Art der Bezahlung, Versicherungsfragen, was der Babysitter in der Wohnung machen darf - und was nicht. Musterverträge gibt es online.

Der Dienstleistungsscheck für mehr Sicherheit

Österreich bietet mit dem Dienstleistungsscheck für haushaltsnahe Dienstleistungen in privaten Haushalten eine einfache Art, einen Babysitter anzumelden, zu versichern und zu bezahlen. Nur durch eine Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse ist der Babysitter unfallversichert. Mit dem Dienstleistungsscheck erfolgt diese Anmeldung automatisch.

Der Dienstleistungsscheck kann online unter dienstleistungsscheck-online.at gekauft, an den Babysitter weitergeleitet und eingelöst werden. Voraussetzung für die Anmeldung und Abrechnung über den Dienstleistungsscheck ist, dass der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 485,85 Euro im Monat nicht überschreitet.

Der Babysitter erhält als Entlohnung statt Bargeld den Dienstleistungsscheck, den er bis zum Ende des Folgemonats unter anderem bei der Gebietskrankenkasse persönlich, per Post oder online einreichen kann. Die Summe wird dann auf sein Konto überwiesen.

Zusätzliche Versicherungen

Mit der Anmeldung ist der Babysitter unfallversichert. Schäden, die er im Haushalt anrichtet, sind damit allerdings nicht versichert. Dafür ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Aber: Nicht immer zahlen Versicherungen Schäden, die während einer bezahlten Beschäftigung verursacht werden.

Deshalb ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch für Schäden aufkommt, die bei "Betreuung im Auftrag" entstehen. Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung der Eltern, die ihr Kind von einem Babysitter betreuen lassen. Sie sollten ihre Versicherungsunterlagen überprüfen, ob die Versicherung beschäftigte Personen einschließt.

Fazit

Kinder von einem Babysitter betreuen zu lassen, erfordert viel Vertrauen, aber auch eine gute Planung und Vorbereitung. Im Vorfeld muss geklärt werden, welche Erwartungen Eltern an den Babysitter stellen und welche Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden müssen.

Auch Fragen der Entlohnung und der Versicherung müssen vorab geklärt werden. Der Babysitter muss über eine gewisse Reife verfügen, um alle Situationen souverän zu meistern. Und nicht zuletzt müssen Kind und Babysitter gut miteinander auskommen.

Über die Autor:innen

Bild von Christian Gaisböck

Christian Gaisböck

Freier Redakteur mit den Schwerpunkten Mobilität für Autorevue Online sowie Musik, Pädagogik und Erziehung für News.at, Dad’s Life, WUNSCHKIND und Trend.at.
Freischaffender Musiker (Klarinette, Klavier, Tuba), mehrfacher Preisträger bei Musica Juventutis und prima la musica. In jungen Jahren Musikpädagoge am Landesmusikschulwerk OÖ (Klarinette) und Bühnenmusiker am Landestheater Linz.

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