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Ehevertrag: Das solltest du wissen

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Ehevertrag: Das solltest du wissen

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Er hat zwar einen schlechten Ruf und gilt gemeinhin als unromantisch – trotzdem kann ein Ehevertrag auch einige Vorteile mit sich bringen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Unter einem Ehevertrag versteht man meistens eine "Vorausvereinbarung" für den Fall der Scheidung. Zwei Expertinnen erklären uns, was es hierbei zu beachten gibt und was am besten (nicht) drinstehen sollte.

"Eheverträge sind weder sonderlich beliebt noch genießen sie einen guten Ruf: Sie gelten landläufig als unromantisch", erklärt Juristin Theresa Kamp von der Kanzlei Law & Beyond. "Was dabei außer Acht gelassen wird: Wer heiratet, schließt automatisch einen Vertrag ab. Die Ehe selbst ist nämlich ein Vertrag. Mit einem Ehevertrag kann man zumindest mitbestimmen, was drin steht."

Warum wird ein Ehevertrag aufgesetzt?

Tatsächlich werden Eheverträge häufig vom wirtschaftlich stärkeren Ehepartner forciert, um sich im Falle einer Scheidung abzusichern. Gerade bei sehr unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögenssituationen (zum Beispiel Immobilien) kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Grundsätzlich verbleibt jeder Person zwar geerbtes oder eingebrachtes Vermögen, es kann aber dennoch sinnvoll sein, vertraglich festzuhalten, wer was einbringt und wie im Scheidungsfall damit umgegangen werden soll.

Wann wird ein Ehevertrag aufgesetzt?

In den meisten Fällen vor der Hochzeit - es ist aber auch danach problemlos möglich.

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Theresa Kamp von der Kanzlei Law & Beyond

© Thomas Busek

Was sollte ein Ehevertrag alles beinhalten?

Hier findest du eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten. Diese ist jedoch sehr allgemein – in der Realität hängt der Inhalt eines Ehevertrags stark vom Einzelfall und der jeweiligen Situation der zukünftig Verheirateten ab.

  • Ersparnisse / Vermögenswerte (zum Beispiel Immobilien)

  • Eheliches Gebrauchsvermögen (zum Beispiel Waschmaschine)

  • Vermögensstand der Partner:innen vor der Ehe

  • Unterhaltsregelung für nach der Scheidung

  • Ort der Eheschließung (anwendbares Recht)

  • Voreheliche oder eheliche Schulden

  • Letztwillige Verfügungen (Erb- und Pflichtteilsverzichte)

  • Obsorge und Kontakt der Kinder. Achtung: Hierbei handelt es sich nur um eine Absichtserklärung - diese ist nicht bindend

  • Möglicherweise Unternehmensvermögen bzw. Abgeltung bei der Mitwirkung im Erwerb des anderen

  • Regelungen für den Todesfall, vor allem, wenn es Kinder aus früheren Beziehungen gibt

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

"Es kommt darauf an, was drin steht", erklärt Kamp. "Einer jungen Frau oder einem jungen Mann würde ich nicht empfehlen, einen Ehevertrag abzuschließen, in dem sie oder er auf alles verzichtet. Hat man selber vielleicht schon ein oder zwei Ehen hinter sich und ein großes Vermögen (Einkommen, Immobilien oder Unternehmen), macht ein Ehevertrag Sinn."

Man kann mittels Ehevertrag aber nicht nur festlegen, wer etwas nicht bekommt, sondern auch konkrete Ansprüche festhalten, die man sich danach nicht mehr erstreiten muss, zum Beispiel Unterhalt oder wer in der Ehewohnung bleibt. "Ein Ehevertrag kann für jeden sinnvoll sein - wenn er fair und richtig formuliert ist", so Kamp. "Wenn mein:e Partner:in und ich beispielsweise anstreben, dass ein Teil für ein paar Jahre mit den Kindern daheim bleibt und danach Teilzeit arbeitet, sollte das vorab in einem Vertrag festgehalten werden, wie solche Einkommens- bzw. Pensionsverluste im Fall einer Scheidung abgegolten werden können."

"Übrigens: Wer nicht verheiratet ist, kann einen Partnerschaftsvertrag machen, in dem zum Beispiel geregelt wird, dass der eine Part für die Zeit der Kinderbetreuung einen monatlichen Unterhaltsbetrag oder eine Art Versorgungsausgleich für fehlende Pensionszeiten vom anderen Part erhält", sagt Scheidungsanwältin Susanna Perl-Lippitsch.

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© Richard Tanzer

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

"Das kann man schwer beantworten, da viele Anwälte und Anwältinnen in diesem Bereich auf Stundensatz-Basis arbeiten. Da kommt es einerseits auf deren Höhe und andererseits auf den Zeitaufwand an. Generell sind Stundensätze rund um 300 Euro keine Seltenheit", sagt Kamp.

Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag hat?

Dann gelten die gesetzlichen Regelungen: Alles was verdient wurde – also die eheliche Errungenschaft – wird geteilt. "Häufig ist nicht bekannt, dass in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip gilt", sagt Kamp. "Der/die Besserverdiener:in muss, wenn er/sie mehr Schuld an der Scheidung hat, dem/der anderen womöglich lebenslang Unterhalt zahlen. Das Gericht stellt fest, welche/r Ehepartner:in schuld ist am Scheitern der Ehe."

Laut Perl-Lippitsch der nach wie vor häufigste Grund: Ehebruch. Aber auch Gewalt, Alkoholmissbrauch, liebloses Verhalten, etc. zählen dazu.

Vor- und Nachteile

Oft ist es so, dass mit einem Ehevertrag die gesetzlichen Ansprüche des wirtschaftlich "schwächeren" Teils beschränkt werden. Das muss aber nicht so sein. Gerade wenn man zum Beispiel ein "klassisches" Familienleben anstrebt, kann ein Ehevertrag auch für den Teil, der gerne mit den Kindern daheim bleiben möchte, attraktiv sein.

So kann nämlich bereits vor der Scheidung oder einem möglichen Scheidungskrieg vereinbart werden, dass die Person nachehelichen Unterhalt für sich und nicht nur für die Kinder bekommt. Und zwar unabhängig davon, ob es ihr gelingt, der bzw. dem Ehepartner:in ein Verschulden nachzuweisen.

Was man beachten sollte

Eheverträge führen vor allem dann zu einer guten Einigung, die auch gerichtlich "hält", wenn sie möglichst ausgewogen sind. "Kann, salopp formuliert, laut dem Ehevertrag ein Teil im Fall einer Scheidung nicht einmal die eigenen Socken mitnehmen, wird das rechtlich nicht durchgehen und kann im späteren Streitfall womöglich erfolgreich angefochten werden", so Kamp.

Ein absolutes No-Go ist, den/die Partner:in unter Druck zu setzen oder gar Zwang auszuüben, damit er oder sie den Vertrag unterzeichnet. Man sollte seine:n Verlobte:n auf keinen Fall kurz vor der Hochzeit damit überraschen – lieber darüber reden und sich ausreichend Zeit lassen, um sich einigen zu können.

Laut Kamp macht es außerdem Sinn, die jeweilige Situation alle paar Jahre neu zu evaluieren. Die Einkommensverhältnisse können sich umdrehen oder es bilden sich andere Lebensrealitäten, die im Ehevertrag entsprechend aufgenommen werden sollten.

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