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Gehaltszettel richtig lesen und verstehen

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Gehaltszettel

©Elke Mayr
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Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf den Gehalts- oder Lohnzettel. Oft wird dieser erst in bestimmten Situationen gebraucht, um das Einkommen nach zu weisen, meist dient er zur eigenen Kontrolle der Gehaltsabrechnung. Erfahre hier mehr über die Abkürzungen und welche Infos darauf stehen müssen!

Der Gehaltszettel liefert Informationen zu Brutto- und Netto-Gehalt. Er enthält aber auch andere Details, wie Überstunden-Zuschläge, Sozialversicherungsbeiträge, Pendlerpauschale oder Familienbonus, die für die eigenen Finanzen interessant sein können. Zudem kann das Dokument in Textform oder als elektronischer Gehaltszettel übermittelt werden. Was bedeuten die Abkürzungen und wie liest man den Lohnzettel richtig?

Was ist ein Gehaltszettel und was ist der Unterschied zum Lohnzettel?

Der Gehalts- oder auch Lohnzettel ist eines der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmer:innen, Angestellte und freie Dienstnehmer, um Entgelt-Zahlungen auf ihre Korrektheit zu überprüfen.

Grundsätzlich besteht mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts auch Anspruch auf einen Lohn-/Gehaltszettel, auch Nettozettel genannt, zu bekommen. Dies wurde von der österreichischen Arbeiterkammer (AK) durchgesetzt. Sobald das monatliche Entgelt fällig ist, meist gegen Monatsende, müssen Arbeitnehmer:innen eine Abrechnung bekommen. Diese muss schriftlich, übersichtlich, vollständig und nachvollziehbar sein. Sie sollte die genaue Zusammensetzung des Entgelts aufgelistet haben. Die Lohnabrechnung kann zudem auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Oft wird das Dokument außerdem als Einkommensnachweis bei der Wohnungssuche, für einen Kredit oder für andere Ansuchen benötigt.

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Das Gehalt oder der Lohn ist das regelmäßige Entgelt für die im Betrieb geleistete Arbeit. Diese Zahlung wird in Österreich bei Angestellten als Gehalt und bei Arbeiter:innen als Lohn bezeichnet. So ergibt sich dann auch die unterschiedliche Bezeichnung.

Was muss alles auf dem Gehaltszettel/ Lohnzettel stehen?

Die Lohnabrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Bruttobezüge & Nettobezüge

  • Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge

  • Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung

  • Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer

  • Lohnsteuer

  • Höhe des berücksichtigten Familienbonus plus (FB+)

  • Bei Abfertigung neu muss zusätzlich die Bemessungsgrundlage und der geleistete Beitrag an die betriebliche Mitarbeiter- / Selbstständigenvorsorgekasse angeführt werden.

Die folgenden Informationen sind häufig in Lohn-/Gehaltszettel enthalten:

  • Name und Eintrittsdatum

  • Normalstundenlohn x Stundenanzahl

  • Überstunden, Mehrarbeit

  • Zulagen, Prämien, Abzüge

Wie lange sollte man Gehaltszettel aufbehalten?

Unternehmen sollten die Unterlagen der Personalverrechnung grundsätzlich 7 Jahre aufbewahren. Für Privatpersonen gilt ebenfalls die gleiche gesetzliche Aufbewahrungspflicht für private Steuerunterlagen.

Der Jahreslohnzettel

Für diesen interessiert sich auch das Finanzamt und er muss zeitgerecht von Unternehmen an dieses übermittelt werden. Arbeitnehmer:innen haben das Recht auf eine Kopie des Dokuments.

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet bis Ende Jänner oder bei elektronischer Übermittlung bis Ende Februar, einen Jahreslohnzettel (L16) für das vorangegangene Kalenderjahr für alle Arbeitnehmer:innen an das Finanzamt oder die zuständige Sozialversicherungsanstalt elektronisch zu übermitteln. Arbeitnehmer:innen können diese Lohnzettel im jeweiligen elektronischen Steuerakt unter Finanz Online einsehen.

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses sollten Arbeitsnehmer:innen diesen ebenfalls ausgehändigt bekommen. Der Jahreslohnzettel muss dann auch spätestens Ende Februar des Folgejahres beim Finanzamt gemeldet werden, egal ob während oder mit Ende des Jahres das Dienstverhältnis beendet wurde.

Zur eindeutigen Zuordnung eines Lohnzettels wird die Steuernummer des/r Arbeitgeber:in auf der Ausfertigung des Lohnzettels, der dem Finanzverwaltung übermittelt wird, angeführt. Falls keine vergeben wurde, wird das Geburtsdatum angeführt.

Was auf dem Jahreslohnzettel angeführt wird, ist in Österreich durch das Einkommensteuergesetz § 84 geregelt. Im § 68 des EStG (=Einkommenssteuergesetz) sind beispielsweise auch die lohnsteuerfreien Bezüge wie z.B. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (=SEG Zulage), aber auch Überstundenzuschläge oder Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge geregelt, die ebenso Freibeträge sind und sich steuermindernd auswirken.

Folgendes wird angeführt:

  • Name, Sozialversicherungsnummer und Wohnsitz

  • Summe der im Kalenderjahr ausbezahlten Löhne/ Gehälter

  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Sachbezüge

  • Homeoffice-Tage/ Homeoffice-Pauschalen

Eventuell stehen auch folgende Informationen auf dem Jahreslohnzettel:

  • Gewerkschaftsbeiträge, falls diese von Arbeitnehmer:in einbehalten wurden

  • Sozialversicherungsnummer des/ der Partner:in und Daten der Kinder, falls der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde

  • Höhe des berücksichtigten Familienbonus

  • falls berücksichtigt: Pendlerpauschale und Pendlereuro

  • Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die bezahlt wurden / Jobticket

Wie funktioniert der e-Gehaltszettel?

Als Mitarbeiter:in eines Unternehmens, das e-Zettel nützt, bekommst du einen eigenen Login für das jeweils genützte digitale Portal. Dort stehen dann die Gehaltszettel in elektronischer Form zur Ansicht und zum Download bereit. Eventuell bekommst du auch eine E-Mail, wenn ein neues Dokument bereit steht, das ist abhängig vom Anbieter und der Verfügbarkeit einer E-Mail-Adresse.

Wie sicher ist der Gehaltszettel online und welche Vorteile bringt er?

Mit dem elektronischen Gehaltszettel haben Mitarbeiter:innen jederzeit und ortsunabhängig - auch übers Smartphone oder Tablet - Zugriff auf ihre Lohnabrechnung. Lohnzettel müssen nicht extra eingefordert werden. Unternehmen profitieren vom reduzierten Aufwand, der Online-Systeme.

Um die Datensicherheit kümmert sich der digitale Portal-Anbieter. Zudem werden die e-Gehaltszettel 7 Jahre lang digital aufbewahrt und der Zugriff bleibt in dieser Zeit auch bei Wechsel des Arbeitgebers bestehen. Dadurch entfällt der Archivierungsaufwand.

Was bedeuten die Abkürzung am Gehaltszettel?

  • BMGL = Bemessungsgrundlage

  • SV = Sozialversicherung

  • SZ = Sonderzahlung

  • Lst = Lohnsteuer

  • lfd. = laufend

  • EStG = Einkommensteuergesetz

  • AV, AE = Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag

  • SV-Tage ist der Beitragszeitraum also der Kalendermonat (=30 Tage) für den Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.
    LSt-Tage bezeichnet die Anzahl der Tage für die der/die Arbeitnehmer:in Lohnsteuer bezahlt.

Mehr Informationen zu allen Abkürzungen und wie du deine Lohnabrechnung auf dem Gehaltszettel richtig liest, findest du auf der Homepage der Arbeiterkammer, im Glossar des Österreichischen Gewerkschaftsbund und direkt bei der jeweiligen Personalverrechnung deiner Arbeitsstelle!

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