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Kinderrechte: Welche es gibt und worauf man achten muss

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Ein glückliches Kind steht auf der Schaukel und freut sich

Welche Rechte haben Kinder?

©Elke Mayr
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Kinder sind unsere Zukunft. Was tun wir, um sie zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern und ihre Würde zu achten?

Kinder sind besonders schützenswerte Mitglieder unserer Gesellschaft. Kinder gehen uns alle etwas an. Kinder können sich noch nicht selbst schützen, weshalb sie auch auf Schutz von außen, der Gesellschaft und dem Rechtssystem (siehe auch Familienrecht) angewiesen sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass Kinder bereits eigenständige Menschen sind, die Rechte haben und die nicht etwa jemanden "gehören". Weder dem Staat noch ihren Eltern.

Wer ist in Österreich rechtsfähig?

In Österreich sind Menschen von ihrer Geburt an rechtsfähig. Diese Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod einer Person. Rechtsfähigkeit meint die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Außerdem gibt es sogenannte Persönlichkeitsrechte, also Rechte, die jeder Mensch hat und die schon durch die Vernunft einleuchten. Diese Rechte haben auch Kinder. Die Rechtsfähigkeit darf nicht mit der Handlungsfähigkeit verwechselt werden.

Handlungsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit sich rechtsgeschäftlich berechtigen und verpflichten zu können. Das heißt, Kinder sind zwar von Geburt an rechtsfähig aber noch nicht unbedingt handlungsfähig. So können Kinder zum Beispiel noch keine eigenen Verträge abschließen, zum Beispiel kein Pferd kaufen oder sich verpflichten dieses oder jenes zu leisten. Dies dient dem Schutz der Kinder.

Kinderrechte in Österreich

Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, ist wie der Name bereits sagt, ein Verfassungsgesetz, das Kindern unterschiedliche Rechte garantiert. Unter anderem wird festgehalten, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat. Außerdem wird festgehalten, dass jedes Kind das Recht hat auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Kinderarbeit ist in Österreich verboten. War die g'sunde Watschn früher vielleicht noch in so manch einer Familie üblich, so ist das heute jedenfalls nicht mehr erlaubt.

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Gewalt im Zuge erzieherischer Maßnahmen ist in Österreich gesetzlich verboten. Auch in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren ist Gewalt gegen Kinder ein absolutes No-Go und kann dazu führen, dass man die Obsorge verliert oder vielleicht gar keinen (unbegleiteten) Kontakt mehr zu den Kindern haben darf. Man weiß mittlerweile, dass körperliche und seelische Gewalt zu schweren Folgen für Kinder führen kann, mit denen sie ihr ganzes Leben zu kämpfen haben.

Das Kindeswohl steht an oberster Stelle und Gewalt ist dem Kindeswohl jedenfalls abträglich. Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise. Das wird in Österreich insbesondere auch in Pflegschaftsverfahren umgesetzt. Je nach Alter des Kindes wird die Meinung und der Wille des Kindes entsprechend berücksichtigt. Ab 14 Jahren beispielsweise kann man ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen zu Kontakt zu einem Elternteil "zwingen".

Die Kinderrechtskonvention

Die Grund- oder Menschenrechte, gelten für alle Menschen, damit auch für Kinder. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) aus dem Jahr 1989 richtet sich aber konkret an Menschen unter 18 Jahren und stellt für diese zusätzlichen Schutz zur Verfügung. Die Kinderrechtekonvention sichert jedem Kind persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu.

Die vier wichtigsten Prinzipien der KRK sind: Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, Vorrangigkeit des Kindeswohls ("best interest of the child"), Recht auf Leben und Entwicklung sowie die Berücksichtigung des Kindeswillens. Außerdem stellt die KRK klar, dass Kinder bereits eigenständige Persönlichkeiten mit ihren eigenen Rechten sind, und nicht etwa das Eigentum ihrer Eltern darstellen.

Die Kinderrechtskonvention zielt darauf ab, weltweit gültige (Mindest- Standards für Kinder festzusetzen damit sie gut aufwachsen können. Dazu gehören Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, Rechte auf Versorgung sowie das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexualisiert) und Ausbeutung.

Die Kinderrechtskonvention ist ein Vertrag, der sich am Kindeswohl orientiert. Die Kinderrechtskonvention ist völkerrechtlich gesehen ein sehr erfolgreicher Vertrag, der von fast allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (mit Ausnahme von den Vereinigte Staaten und Somalia) ratifiziert wurde.

Österreich hat die Kinderrechtskonvention als eines der ersten Länder am 26. Jänner 1990 unterzeichnet und am 6. August ratifiziert. Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtekonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Der Staat Österreich hat regelmäßig an den Kinderrechtsausschuss der UN ein Update über die Umsetzung der Konvention in Österreich zu übermitteln. Das Netzwerk Kinderrechte verfasst ebenso einen Bericht aus der Sicht der Zivilgesellschaft.

Tag der Kinderrechte

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalsversammlung beschlossen. Aus diesem Grund wird dieser Tag, auch Weltkindertag genannt, jedes Jahr am 20. November gefeiert.

Die spannende Geschichte der Kinderrechte

Kinderrechte beziehungsweise das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Schutzgarantien für Kinder haben sich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Insbesondere auch als Reaktion über die schreckliche Situation vieler Kinder, die im Rahmen des ersten Weltkrieges flüchten mussten, gewann das Thema wieder an Aktualität. 1924 wurde die Children's Charter des Völkerbundes verabschiedet. Diese war allerdings, rechtlich nicht bindend und hat mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 ihre Gültigkeit auch wieder verloren.

Danach folgte eine Erklärung über die Rechte von Kindern der Vereinten Nationen im November 1959. Eine bindende Wirkung vermisste man allerdings hier ebenso wie bei der Children's Charter des Völkerbundes. Weitere Initiative ergriff schließlich Polen und produzierte 1978 einen ersten Entwurf für die Kinderrechtskonvention.

Dieser Entwurf entwickelte sich noch weiter und der zweite Entwurf bildete schließlich die Grundlage für die finale Fassung der Kinderrechtskonvention wie wir sie heute kennen. Die finale Fassung wurde dann am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Verletzung von Kinderrechten

In vielen Ländern der Welt werden die Rechte von Kindern verletzt oder nicht geachtet. Manche Eltern verzichten darauf, ihre Kinder nach ihrer Geburt offiziell zu registrieren. So wissen offizielle Stellen gar nichts über die Existenz des Kindes, was natürlich auch nachteilige Auswirkungen auf die Rechte des Kindes hat. In manchen Ländern der Welt dürfen Kinder oder Mädchen nicht zur Schule gehen.

Viele Kinder leben in großer Armut und haben keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrung und Wasser oder Bildung. In manchen Ländern ist Kinderarbeit immer noch ein großes Thema. In Österreich wird von Stellen wie beispielsweise Amnesty International kritisiert, dass es kein ausreichendes Monitoring gibt, um die Einhaltung von Kinderrechten zu überprüfen.

Familienrecht

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