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K.O.-Tropfen im Getränk erkennen und richtig handeln

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Ko-Tropfen

Ko-Tropfen

©Elke Mayr
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Unter K.O.-Tropfen fallen verschiedene betäubend wirkende Mittel wie z.B. GHB oder GBL. Diese werden unbemerkt heimlich ins Getränk gemischt, um Menschen in einen willenlosen Zustand zu versetzen. Dabei stehen diese leider oft in einem engen Zusammenhang mit sexueller Nötigung.

Der Begriff K.O. kommt aus dem Boxsport und bedeutet "Knockout". Übersetzt ist es eine Bezeichnung für Kampfunfähigkeit. Kriminelle Täter nutzen die K.O. Tropfen um ihre Opfer wehrlos zu machen. Erfahre hier mehr über Wirkung, Symptome und was du in einem Verdachtsfall tun kannst.

Was sind K.O.-Tropfen?

K.O.Tropfen betäuben betroffene Personen und machen diese willenlos oder sogar ohnmächtig. Täter mischen diese heimlich in alkoholische Getränke. Da die Tropfen meist farb- und geschmacklos sind, fällt es den Opfern zuerst oft nicht auf.

In Kombination mit Alkohol können K.O.Tropfen zudem schnell zu einer Gefahr für den Kreislauf werden.

K.O.Tropfen werden unter anderem auch als Vergewaltigungsdrogen oder Date-Rape-Tropfen bezeichnet. Meist werden hier illegale Substanzen benutzt, die stark betäubend wirken. Eine davon ist beispielsweise GHB, das auch als Liquid Ecstasy bekannt ist.

Um das Thema in den Vordergrund zu rücken hat die Stadt Wien 2022 eine Kampagne unter dem Motto "Nichts ist O.K. bei K.O.-Tropfen!" gestartet. Sie soll zu mehr Bewusstsein und Aufmerksamkeit beitragen und zur Zivilcourage beitragen.

Kampagne "Nichts ist O.K. bei K.O.-Tropfen!" Stadt Wien

Welche gibt es und wie wirken sie?

Als K.O.-Mittel können laut Informationen der Stadt Wien verschiedene Substanzen und Drogen zum Einsatz kommen.

Ein Beispiel dafür ist GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure, Liquid Ecstasy). Als Droge unterliegt es dem Suchtmittelgesetz - der Besitz, Verkauf und die Weitergabe dessen sind verboten. GHB gibt es als Salz und in farbloser flüssiger Form. Die Substanz hat einen salzigen bis seifigen Geschmack.

Zudem gibt es ach Mittel wie GBL (Gamma-Butyrolacton). Es ist chemisch eng verwandt mit GBLund wird im Körper fast vollständig zu GHB umgewandelt. Es wird hauptsächlich als Lösungsmittel in der Industrie eingesetzt und für verschiedene chemische Prozesse benötigt. Es ist in flüssig, farblos und hat eher einen unangenehmen Geruch. Der leicht salzige und seifige Geschmack von GBL wird oft von denen der Getränke überdeckt, in die es gegeben wird. GBL gilt als psychoaktive Substanz, dessen Erzeugung und Weitergabe unterliegt unterliegt nicht dem Suchtmittelgesetz, sondern dem Gesetz für "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" ( NPSG). Laut diesem ist die Erzeugung und Weitergabe dieser Substanz, um daraus einen Vorteil zu ziehen, verboten.

Auch Schmerz- und Narkosemittel aus der Tiermedizin wie Ketamine wirken betäubend auf die Opfer. Neben diesen gibt es noch viele weitere Medikamente, die als K.O.-Mittel missbraucht werden können. Das sind beispielsweise rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine. Das könnten Mittel wie Flunitrazepam (Rohypnol), Alprazolam (Xanax) oder Diazepam (Valium) sein. Diese wirken sich dämpfend auf die Sinneswahrnehmung aus.

Wie erkennt man, dass man gerade K.O.-Tropfen konsumiert hat?

K.O.Tropfen wirken bei jedem/r Betroffenen unterschiedlich schnell und unterschiedlich lange. Ihre Wirkung besteht vor allem in einer veränderten Wahrnehmung. Je nach Menge können sie die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit beeinflussen oder einschränken.

Mittel wie GHB können zu Beginn eine euphorisierend Wirkung haben. In höheren Dosierungen kann es zu einem tiefen, Koma ähnlichem Schlaf und Bewusstlosigkeit kommen oder auch im schlimmsten Fall tödlich enden.

Welche Symptome treten beim Konsum von K.O.-Tropfen auf?

Erste Anzeichen von K.O.Tropfen sind Schwindel, Übelkeit, Benommenheit oder verschwommenes Sehen. Weitere Symptomen können eine anfängliche Euphorie, Wahrnehmungsschwierigkeiten oder ein Dämmerzustand sein sowie eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur willenlosen Regungslosigkeit, aber auch Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie sind möglich.

Der Konsum von K.O.-Tropfen wird vielen Opfern meist erst im Nachhinein bewusst. Als Nachwirkungen am nächsten Morgen stellt sich meist ein "Kater", Gedächtnislücken und Müdigkeit ein. Zudem können Betroffene an körperlichen Beschwerden wie Erbrechen, Kopfschmerzen oder Schwindel leiden.

Wie lange sind K.O.-Tropfen nachweisbar?

Dies hängt von der jeweilig verwendeten Substanz ab und wie schnell diese im Körper abgebaut wird. Viele Mittel sind nur 12 bis 24 Stunden lang nachweisbar. Daher sollte so früh wie möglich im Krankenhaus eine Untersuchung von Blut und Urin gemacht werden. Ein Nachweis ist vor allem für den Fall einer polizeilichen Anzeige wichtig.

Prävention: Wie kann man sich am besten vor K.O.-Tropfen schützen?

Es gibt auch Armbänder auf dem Markt, die als Schnelltest Getränke auf K.O.-Tropfen prüfen können. Das Armband aus Papier funktioniert ähnlich wie ein Schwangerschaftstest. Es wird etwas Flüssigkeit auf den Teststreifen aufgetragen und wartet zwei Minuten. Verfärbt sich dieser, sind K.O.-Tropfen im Getränk. So ein Test-Armband gibt es beispielsweise bei dm. Es reagiert dabei auf den Stoff GBH, die am meisten verwendete Droge.

Neben dem Armband gibt es auch einen Strohhalm, der ähnlich funktioniert. Einen Nagellack der Substanzen im Getränk erkennen kann, gibt es nicht! Diese Schutzmaßnahmen werden aber oft als zu unsicher kritisiert.

Da es auch andere Substanzen gibt, die das Schutz-Armband nicht erkennen kann, solltest du dich nie alleine darauf verlassen!

Tipps zum Schutz

  • Lass deine Getränke nie unbeaufsichtigt stehen.

  • Nimm keine Drinks von anderen an, deren Weg von der Bar, du nicht mitverfolgen konntest.

  • Höre auf dein Bauchgefühl, wenn dir etwas komisch vor kommt.

  • Trinke im Zweifelsfall dein Glas lieber nicht aus.

  • Achte auf dich und deine Freund:innen.

  • Bei Übelkeit oder Schwindel zu den Freund:innen gehen.

  • Bei Verdacht auf Einnahme von K.o.-Tropfen solltest du dir Hilfe holen und ein Krankenhaus aufsuchen.

  • Bei einem "Filmriss" (Gedächtnislücken) obwohl kaum Alkohol konsumiert wurde, sollte Hilfe gesucht werden.

Was tun bei einem Verdacht und wo kannst du dich melden?

Wende dich bei Verdacht an eine Vertrauensperson, eine Freund:in, an die Security oder das Personal, wenn du alleine in einem Lokal unterwegs bist.

Fahre am besten sofort in ein Krankenhaus oder rufe die Rettung (144) und informiere das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über deinen Verdacht des Konsums von K.O.-Tropfen. Wichtig ist eine möglichst rasche Probenahme von Blut und Harn. Auch wenn du noch nicht weißt, ob du eine Anzeige machen willst, ist eine Dokumentation dieser wichtig für ein Strafverfahren. Bei Vermutung auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung solltest du dies auch unbedingt der behandelnde Ärzt:in mitteilen, damit entsprechende Maßnahmen oder weitere Untersuchungen eingeleitet werden können.

Informationen zu Fragen betreffend Probenabnahme und Analyse bekommst du auch beim 24-Stunden Frauennotruf. Ein Nachweis von K.O.-Tropfen ist je nach Wirkstoff, mitunter weniger als 1 Tag lang nach dem Vorfall noch möglich. Der 24-Stunden Frauennotruf rät aber auf jeden Fall auch nach dieser Zeit zu einer Blut- und Harnabnahme im Krankenhaus.

Sprich mit den Freund:innen, mit denen du unterwegs warst und erstelle ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die du dich noch erinnern kannst. Das kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeug:innen sollten eines verfassen.

Das Verabreichen von Betäubungsmitteln zählt gesetzlich als Gewalt und ist strafbar. Wenn du vermutest, Opfer von K.O.-Tropfen oder gar eines darauf folgenden sexuellen Übergriffs geworden zu sein, solltet du eine Anzeige bei der Polizei machen.

Diese Hotlines helfen weiter, bei Verdacht auf K.O.-Tropfen Konsum

Beratung bekommst du beim WIENXTRA-Jugendinfo oder beim 24-Stunden Frauennotruf (Telefonnummer: 0171719). Dort erhältst du auch unmittelbar Beratung für die notwendigen Schritte zu einer Anzeige. Im Zweifelsfall solltest du nicht lange zögern und keine Scham haben. Die Schuld trägt nie das Opfer sondern der Täter - Rufe die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144!

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