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Leihmutterschaft: Ablauf & Lage in Österreich, wenn eine andere Frau dein Baby austrägt

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Leihmutterschaft

©Elke Mayr
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Sein eigenes Kind in den Armen zu halten, ist für viele das schönste Gefühl überhaupt. Dennoch klappt es nicht bei jedem und für viele bleibt der Kinderwunsch unerfüllt. Immer mehr Menschen verwirklichen sich daher ihren Traum mit einer Leihmutterschaft. Wie sieht es in Österreich aus?

Was genau ist eine Leihmutterschaft?

Der Begriff Leihmutter wird oft als Überbegriff verwendet und meint, dass die Leihmutter, nicht selbst später den rechtlichen Status der Mutter für sich haben möchte, sondern dass sie diesen an die Wunschmutter übergeben möchte.

Bei einer "Gestationsleihmutterschaft" lässt sich die Wunschmutter eine Eizelle entnehmen und im Labor von ihrem Partner befruchten. Anschließend wird die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Das Kind ist bei diesem Vorgehen nicht mit der Frau, die es zur Welt bringt, verwandt.

Eine "Ersatzmutter" ist auch genetisch die Mutter des Kindes. Wird diese Form der Leihmutterschaft gewählt, wird einer Frau ihre eigene befruchtete Eizelle eingepflanzt. Das Spermium kann entweder vom Partner der Wunschmutter oder einer anderen Person, wie einem Spender kommen. In diesem Fall ist die Leihmutter eben selbst die leibliche Mutter, gibt das Kind jedoch an die Wunscheltern ab.

Bei der klassischen "Leihmutterschaft", ist die Person, die schwanger ist, nicht die genetische Mutter des Kindes. Es wird eine fremde befruchtete Eizelle, z.B. von der Wunschmutter eingesetzt.

Leihmutterschaft: ein kontroverses Thema

Es wird zwischen der altruistischen und kommerziellen Leihmutterschaft unterschieden. Eine altruistische Leihmutterschaft liegt vor, wenn keine Bezahlung an die Leihmutter ergeht. Hingegen erhält die Leihmutter bei der kommerziellen ein Entgelt für die Schwangerschaft.

Das bedeutet natürlich nicht, dass nicht auch bei einer kommerziellen Leihmutterschaft für die Leihmutter altruistische Motive im Vordergrund stehen können. Leihmutterschaften sind nicht nur rechtlich ein komplexes Thema. Auch auf moralischer oder ethischer Ebene polarisiert das Thema.

Für die Befürworter oder Befürworterinnen ist Leihmutterschaft die Lösung, wie kinderlose Paare endlich zu ihrem langersehnten Wunschkind kommen können. Gegnerinnen und Gegner der Leihmutterschaft, die für ein Verbot auch in Österreich eintreten, sehen darin eine physische und psychische Ausbeutung der Frauen, die ihre Körper für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellen.

Ist Leihmutterschaft in Österreich erlaubt?

Die Leih- und Ersatzmutterschaft ist in Österreich, rechtlich nicht möglich. In Österreich ist gesetzlich geregelt, dass Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat. Verträge, die über Leihmutterschaften in Österreich geschlossen werden, sind gesetzwidrig und nichtig.

Weil die Leihmutterschaft in Österreich rechtlich nicht möglich ist, gibt es einen sogenannten "Leihmutterschaftstourismus". Das bedeutet, dass Menschen in Österreich die dieses Modell anstreben, in Länder ausweichen, wo Leihmutterschaft erlaubt ist. Das führt allerdings manchmal zu herausfordernden Situationen mit österreichischen Behörden und Gerichten.

Daher hat der Verfassungsgerichtshof schließlich entschieden, dass wenn die Leihmutterschaft in dem jeweiligen anderen Land erlaubt ist und die Wunscheltern dort über eine Leihmutter rechtlich Eltern werden, dies nicht den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung widerspricht.

Demnach ist die rechtliche Abstammung in Österreich nach ausländischem Recht zu beurteilen und anzuerkennen. Einfach ausgedrückt könnte man sagen, wenn nach ausländischem Recht, die Wunscheltern Eltern sind, sind sie das auch in Österreich.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass für die Beurteilung der rechtlichen Elternschaft die ausländische Rechtsordnung entscheidend und es auch nicht im Sinne des Kindes und Kindeswohls wäre, wenn diese Kinder bzw. die Elternschaft in Österreich nicht anerkannt werden würde, können sich nach wie vor schwierige Fragen in Bezug auf das Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich ergeben.

In Österreich erwerben Kinder die Staatsbürgerschaft üblicherweise über das Abstammungsprinzip. Das bedeutet, wenn die Mutter oder der Vater bei der Geburt Österreicher ist, ist auch das Kind österreichischer Staatsbürger.

Situation in anderen Ländern

In manchen Ländern, wie zum Beispiel einigen Bundesstaaten der USA, Kanada, Indien, Argentinien, Brasilien, Israel, Ukraine, Südafrika, Griechenland, Portugal und Rumänien ist die Leihmutterschaft unter speziellen Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland, der Schweiz, Spanien oder Frankreich ist sie beispielsweise verboten.

Einige Länder differenzieren auch danach, ob es sich eben um eine kommerzielle oder altruistische Leihmutterschaft handelt. Das ist zum Beispiel in Kanada, Israel, Griechenland, dem vereinigten Königreich der Fall. Dort sind lediglich altruistische Leihmutterschaften gestattet.

Wie läuft eine Leihmutterschaft ab?

Eine Leihmutterschaft im Ausland wird üblicherweise über eine Agentur abgewickelt. In Ländern wo Leihmutterschaft rechtlich möglich ist, gibt es Agenturen, die Betreuung und Organisation der Leihmutterschaft sowie die Abwicklung anbieten. Es ist allerdings Vorsicht geboten, denn nur weil eine Agentur eine rechtlich saubere Abwicklung anbietet, muss das noch lange nicht wirklich gewährleistet sein.

Es empfiehlt sich, eine fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere welche rechtlichen Punkte im Zielland der Leihmutterschaft geklärt werden müssen und wie ein etwaiger Vertrag ausgestaltet sein kann, der im Idealfall die Interessen aller wahrt. Aber natürlich auch welche Schritte tatsächlich gesetzt werden müssen, damit im Heimatland oder in Österreich das ersehnte Wunschkind dann auch tatsächlich rechtlich als das eigene Kind anerkannt werden kann.

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