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Papamonat: Familienzeitbonus & Meldefristen

Seit 1. September 2019 haben alle Väter nach der Geburt ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job für die Dauer eines Monats. Alles Infos zum Papamonat.

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Kind, Papamonat, Vater
© Elke Mayr

Für wen gilt der Papamonat und welche Voraussetzungen gibt es?

Der Papamonat gilt für alle Väter, bei gleichgeschlechtlichen Paaren für den zweiten Elternteil. Voraussetzungen, um den Papamonat nach der Geburt des Kindes in Anspruch zu nehmen, sind folgende: Der Vater muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und die Meldefristen an den:die Arbeitgeber:in einhalten.

Wann und wie lange darf der Vater den Papamonat in Anspruch nehmen?

Ab der Geburt des Kindes bis zum Ende des absoluten Beschäftigungsverbotes der Mutter (Mutterschutz) hat der Vater Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job für die Dauer eines Monats. Für diesen Zeitraum muss der:die Arbeitgeber kein Entgelt zahlen, der Vater kann aber einen Familienzeitbonus in der Höhe von rund 700 Euro beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen.

Welche Meldefristen gibt es?

Der Vater oder zweite Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Paaren muss frühestens vier/spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin den voraussichtlichen Beginn des Papamonats der Arbeit bekanntgeben. Wenn das Kind geboren wurde, muss dies auch unverzüglich gemeldet werden. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss zudem der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekanntgegeben werden.

Entlassungs- und Kündigungsschutz während des Papamonats

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Vorankündigung (frühestens vier/spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin) und endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. Wenn der Vater Anspruch auf den Familienzeitbonus hat, ist er während der Freistellung kranken- und pensionsversichert.

Was ist der Familienzeitbonus?

Während des Papamonats zahlt der:die Arbeitgeber:in kein Gehalt, der Vater kann aber für diese Zeit den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 22,60 Euro (ca. 700 Euro) beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen (Info: Die Auszahlung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt und nicht im Papamonat). Für den Familienzeitbonus gelten auch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen werden muss und der Vater mindestens 182 Tage erwerbstätig vor der Antragsstellung war. Dieser Betrag wird bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters allerdings wieder abgezogen.

Hier geht es zum Familienzeitbonus-Rechner.

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