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Frauen soll nach einer Fehlgeburt künftig besser geholfen werden

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Zurzeit besteht nach einer Fehlgeburt kein Anspruch auf Mutterschutz. Familienministerin Raab möchte das ändern: In Zukunft sollen die Kosten ab der 18. Schwangerschaftswoche von der Krankenkasse übernommen werden.

Eine Fehlgeburt in der Schwangerschaft stellt für viele Gebärende eines der traumatischsten Erlebnisse in ihrem Leben dar. Neben dieser außerordentlichen Belastung bekommen Betroffene nach einer Fehlgeburt zudem zu wenig Unterstützung, keine psychologische Nachbetreuung und keinen Mutterschutz.

Dies soll nun geändert werden. Eine Arbeitsgruppe soll weitere Maßnahmen überprüfen. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Totgeburt, wenn ein Kind mit einem Gewicht von 500 Gramm oder mehr leblos geboren wird. Liegt das Gewicht darunter, spricht man von einer Fehlgeburt.

Die 500-Gramm-Grenze mit den unterschiedlichen Ansprüchen in Bezug auf Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Wochengeld sind umstritten.

"Allen Eltern, egal ob nach einer Fehl- oder Totgeburt oder auch Lebendgeburt, bei welcher das Neugeborene kurz nach der Geburt verstorben ist, soll österreichweit kompetent geholfen werden", sagte ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle.

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Familienministerin Susanne Raab

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Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigte nun im Morgenjournal an, dass die Übernahme der Kosten für eine Nachbetreuung durch eine Hebamme ab der 18. Schwangerschaftswoche an.

"Die Hebammen sind diejenigen, die hier gut geschult sind, eben sowohl körperlich zu begleiten, aber auch psychologisch zu begleiten. Das wird künftig die Krankenkasse übernehmen", so Raab. Für die längerfristige Betreuung sollen die Familien- sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen zuständig sein. Für diese und für medizinisches Personal soll es Weiterbildungen geben.

Zusammenfassung: Das soll sich für Frauen nach einer Fehlgeburt ändern

  1. Kostenübernahme für Hebammen-Nachbetreuung: Ab der 18. Schwangerschaftswoche wird die Krankenkasse die Kosten für eine Nachbetreuung durch Hebammen nach Fehlgeburten übernehmen. Bisher war diese Betreuung nur auf eigene Rechnung möglich.

  2. Arbeitsgruppe zur Erweiterung der Definition von Totgeburten: Die Familienministerin Raab kündigte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe an, um die Definition von Totgeburten zu erweitern und die Ansprüche der Betroffenen zu prüfen. Dies deutet auf eine mögliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Eltern hin, die eine Tot- oder Fehlgeburt erleben.

  3. Bedarf an Enttabuisierung und weiterer Unterstützung: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Forderung nach Enttabuisierung des Themas Fehl- und Totgeburten sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Unterstützung für betroffene Familien. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Schulungen für Beratungsstellen und medizinisches Personal, um eine umfassendere Betreuung zu gewährleisten.

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