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Pensionsversicherung: Wenn frau in Pension geht

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Pensionsversicherung: Wenn frau in Pension geht

©Elke Mayr
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Frauen haben geringere Einkommen, sind oft in Teilzeitbeschäftigung und hauptverantwortlich für die Kindererziehung - das wirkt sich auf die Pensionsversicherung und am Ende auch auf die Pensionshöhe aus.

Die Pension wird von vielen erst später ernst genommen, dabei sollten gerade wir Frauen uns so früh wie möglich in unserer beruflichen Karriere Gedanken darüber machen.

Frauen beziehen in Österreich eine deutlich niedrigere Pension als Männer – es wird hier vom Gender Pension Gap gesprochen. Viele bekommen sogar so wenig, dass sie von Altersarmut betroffen sind. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick zum Thema Pensionsvorsorge.

Pension in Österreich

Die Pensionsversicherung sichert die grundsätzliche finanzielle Altersversorgung. Das österreichische Pensionssystem baut auf dem Prinzip der Pflichtversicherung auf. Alle Erwerbstätigen zahlen ein, dadurch wird der spätere Ruhestand finanziell abgesichert.

Die spätere Pension hängt grundsätzlich von den eingezahlten Beiträgen, der Anzahl der Beitragsmonate und dem Erwerbseinkommen ab. Mehr Informationen dazu findest du beim Sozialministerium oder bei den jeweiligen Anstalten der Pensionsversicherung. Bei Teilzeitbeschäftigung und geringeren Einkommen fällt die Pension zudem entsprechend geringer aus.

Das System basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag. Darunter versteht man die Absicherung der aktuellen Pensionen durch die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen. Der fiktive Vertrag gilt im gegenseitigen Einverständnis, ohne dass er ausgesprochen oder schriftlich festgelegt wurde.

Die Anzahl der Pensionist:innen ist steigend und oft stellt sich die Frage, wie sich das in Zukunft ausgehen soll. Der Staat muss schon jetzt das Pensionssystem zusätzlich finanziell stützen. Vor allem Frauen stehen jetzt schon vor einer Pensionslücke von knapp 40 %.

Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung / Pflegekarenz / Arbeitslosigkeit

Viele Mütter und Väter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, um sich um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Diese Zeiten werden auch für die Pension einem Elternteil angerechnet, und zwar jenem, das sich überwiegend um die Kindererziehung bemüht hat.

Wie viel wird angerechnet?

Pro Kind werden in der Pensionsversicherung bis zu 48 Monate angerechnet. Bei Mehrlingsgeburten, zum Beispiel Zwillinge, sind es 60 Monate. Für Zeiten der Kindererziehung wird eine bestimmte Beitragsgrundlage herangezogen.

Beitragsgrundlagen aus mehreren Beschäftigungen oder aus Beschäftigung während der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in den ersten 48 Monaten nach der Geburt werden zusammengerechnet.

Zeiten, in denen Pflegekarenzgelder (Karenz) bezogen werden, gelten in der Pensionsversicherung ebenfalls als Beitragszeiten. Kümmert man sich gänzlich um eine:n Angehörige:n, ist unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Pflegegeld Stufe 3–7) eine kostenlose freiwillige Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung möglich.

Auch während der Arbeitslosigkeit bist du pensionsversichert, aber nur solange die Meldung beim AMS aufrecht ist.

Wann kann frau in Pension gehen?

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer sowie für Beamt:innen 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben. Für 2033 gilt dann ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren. Mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer (AK) kannst du die ungefähren Jahre und Höhe für dich ermitteln.

Einen genaueren Einblick bekommst du unter neuepensionskonto.at - Dieses ist verfügbar für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Es soll die Pensionsberechnung verständlicher, einfacher und transparenter machen. Du kannst dort deine aktuelle Kontogutschrift für deine Pension jederzeit online ablesen. Dafür benötigst du eine Handy-Signatur.

Zusätzlich zur Alterspension gibt es noch die Möglichkeit der Betriebspension. Diese ist eine ergänzende und freiwillige Leistung für Arbeitnehmer:innen seitens der Betriebe. Es besteht kein automatischer Anspruch darauf. Sie kann entweder im Einzelarbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag geregelt werden. Die Betriebspension kann auch zusätzlich Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen beinhalten.

Leistungen Pensionskonto

Zu den Leistungen zählt neben der eigenen Pension auch die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen in Form der Witwenpension. Auch bei krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben besteht ein Leistungsanspruch.

Zusätzlich hat die Pensionsversicherungsanstalt auch die Aufgabe zur Vorsorge der Gesundheit beizutragen. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen wie Kuraufenthalte und Rehabilitation.

Pensionsarten in Österreich

  • Alterspension

  • Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

  • Korridorpension (= vorzeitige Alterspension, die einen selbstbestimmten Pensionsantritt zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr ermöglicht.)

  • Schwerarbeitspension

  • Teilpension – erweiterte Altersteilzeit

  • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

  • Waisenpension

  • Witwenpension

Dazuverdienen in der Pension

Darfst du in in der Pension arbeiten? Ja das darfst du, je nach Art gelten aber verschiedene Regeln für den Zuverdienst.

Alterspension: Hier gibt es keine Grenze für den Zuverdienst. Je nach Höhe des zusätzlichen Betrages, fällt im Folgejahr die Einkommenssteuer an.

Frühpension, Korridorpension, Hacklerregelung: Wer vor dem Antrittsalter für die gesetzliche Alterspension in den Ruhestand gegangen ist, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Wird diese überschritten, fällt die ganze Pension für das Monat weg.

Invaliditätspension: Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, bekommst du weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen pro Monat über einer bestimmten Grenze liegt. Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Betrag, wird die Pension um einen Anrechnungsbetrag gekürzt. Dieser Anrechnungsbetrag beträgt im Jahr 2022 für Gesamtpensionseinkommensteile.

Bei Ausgleichzulagebeziehenden fällt diese bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg. Ein Zuverdienst kann zu einer Steuernachforderung des Finanzamts führen. Mehr Infos dazu findest du bei der Arbeiterkammer.

Frauen und Pensionen

Gerade für Frauen ist die Pension ein großes Thema, da sie laut diversen Studien meist schlechter dabei aussteigen. Die Gründe dafür sind sehr verschieden. Zum einen tragen die Ungerechtigkeit bei den Löhnen (Gender Pay Gap) und Branchenunterschiede dazu bei, andererseits führen aber auch soziale Strukturen dazu, dass Frauen im Durchschnitt weniger Einkommen erzielen. Die Ursachen geringerer Erwerbseinkommen von Frauen liegen aber nicht nur an den geringeren Stundenlöhnen, sondern auch an dem Fehlen von Frauen in Führungspositionen, die besser bezahlt sind. Durch Teilzeitarbeit und Kinderunterbrechungen sind Frauen auch meist in geringerem Ausmaß erwerbstätig.

Laut dem Jahresbericht der österreichischen Sozialversicherung (Daten von 2020) liegt die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen mit 1.110 Euro deutlich unter denen der Männer mit 1.799 Euro. Frauen erhielten daher eine um 38,3 Prozent geringere Alterspension als Männer, das entspricht mehr als einem Drittel.

Die Studie von TRAPEZ (Transparenz Pensionen) untersuchte die Pensionen genauer und kam zu folgenden Ergebnissen: Der überwiegende Teil der Pensionslücke wird vor allem durch die niedrigeren Erwerbseinkommen und die kürzere Versicherungsdauer von Frauen verursacht. Die geschlechtliche Arbeitsteilung bedeutet für viele Frauen längere Berufsunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigung. Dies führt zu viel geringeren Pensionen. Um diese Situation zu verbessern, sind neben einer gerechteren Aufteilung auf Paarebene auch betriebliches und gesellschaftliches Umdenken notwendig.

Frauen und Alleinerziehende sind in der Pension oft armutsgefährdet

Laut der Statistik Austria sind vor allem alleinlebende Pensionistinnen besonders oft betroffen. Dies trifft auch auf Ein-Eltern-Haushalte zu, die meist nur aus Frauen mit ihren Kindern bestehen.

Mit 25 % liegen alleinlebende Frauen in der Pension in Bezug auf Altersarmut über der Risikoquote von alleinlebenden Pensionisten mit 19 %. Dies erklärt sich teilweise durch den hohen Anteil von Frauen, die eine Mindestpension unter dem Richtsatz der Armutsgefährdungsschwelle beziehen. Diese beträgt (2021) für einen Einpersonenhaushalt 1.328 Euro im Monat. Für Mehrpersonen-Haushalte erhöht sie sich um rund 664 Euro pro Erwachsenen und um 398 Euro pro Kind.

Einpersonenhaushalte unterhalb des Pensionsalters sind ebenfalls in stärkerem Ausmaß betroffen als der Durchschnitt. Die Unterschiede nach dem Geschlecht fallen hier geringer aus. Alleinlebende Frauen ohne Pension als Haupteinkommensquelle haben ein Armutsrisiko von 25 %, alleinlebende Männer von 22 %. Die höchste Armutsgefährdungsquoten unter den Haushalten mit Kindern haben Menschen in Ein-Eltern-Haushalten (31 %) oder in Mehrpersonenhaushalten mit mindestens drei Kindern (30 %). Bei Mehrpersonenhaushalten mit einem Kind oder zwei Kindern liegt die Armutsgefährdung bei je 10 %.

Deutliche Unterschiede sieht man auch beim Geschlecht. Ungefähr 30% aller Personen in Österreich leben in Haushalten mit einer Frau als Hauptverdienerin. Dies umfasst alleinlebende Frauen, Ein-Eltern-Haushalte sowie Personen in Familien, in denen die Frau den größten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. Hier liegt die Armutsgefährdungsquote bei 21%. Gibt es einen männlichen Hauptverdiener, beträgt sie im Vergleich nur 11%.

Möglichkeiten Pensionsvorsorge

Frauen gehören daher zu der Mehrheit der Ausgleichszulagenbezieher. Bei dieser wird die Pension nach einem bestimmten Richtsatz angehoben, um einen Mindestlebensstandard zu gewährleisten. Etwa zwei Drittel aller Beziehenden der Ausgleichszulage sind Frauen. Hier stellt sich natürlich die Frage, was man als Frau tun kann, um in der Pension besser auszusteigen.

Mit einer private Pensionsvorsorge, kann man sich für den Ruhestand zusätzlich absichern. Je früher frau sich Gedanken darüber macht, umso besser kann sie später finanziell aussteigen. Infos für Frauen von Finanzexpertinnen findest du in folgendem Artikel von trend.at ➠ Die besten Tipps zur finanziellen Unabhängigkeit für Frauen und news.at ➠ Altersvorsorge: Darauf müssen Frauen achten.

Pensionssplitting stellt eine weitere Möglichkeit dar, bei der Partner, Zeiten und bestimmte Teilbeträge, als Leistungen auf das Pensionskonto von einem auf den anderen übertragen können. Dadurch kann der finanzielle Verlust, der in der Kindererziehungszeit entsteht, reduziert werden.

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