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Scheidungsanwalt: Ein Experte für Familienrecht

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Scheidungsanwalt

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Scheidung ist eine Ausnahmesituation. Viele Menschen entscheiden sich dafür, sich durch einen Anwalt oder einer Anwältin bei ihrer Scheidung begleiten zu lassen.

Wer kann mich bei meiner Scheidung vertreten?

In einem Scheidungsverfahren gilt in Österreich relative Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass man sich bei seiner Scheidung in der ersten Instanz, nicht vertreten lassen muss. Man kann auch ohne Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin das Scheidungsverfahren durchführen.

Wenn man sich aber durch eine Person vertreten lassen möchte, muss es ein Anwalt oder eine Anwältin sein. Im Berufungsverfahren herrscht absolute Anwaltspflicht. Also wenn man mit der Entscheidung des Erstgerichts nicht einverstanden sein sollte und gegen die Entscheidung etwas unternehmen möchte, braucht man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Was machen Scheidungsanwält:innen und was sind ihre Aufgaben

Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die im Familienrecht tätig sind, beraten, vertreten und unterstützen Menschen im Rahmen eines familiären Konflikts. Das kann eine Scheidung sein, Streit rund um die Obsorge, die Kontakte eines gemeinsamen Kindes oder Unterhaltsforderungen, über die Uneinigkeit herrscht. Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist auch von Seiten der Anwälte besonderes Fingerspitzengefühl gefordert.

Anders als in anderen zivilrechtlichen Verfahren, wo es beispielsweise um Schadensersatz oder Gewährleistungsansprüche wegen eines defekten Geräts oder einer unzureichend erfüllten Dienstleistung geht, gehen familiäre Konflikte den Menschen sehr nahe. Eine Scheidung ist immer das Ende von etwas großem.

Die wenigsten Menschen heiraten und gehen davon aus, dass die Ehe nicht halten wird. Liebe ist etwas, das nach Unendlichkeit verlangt. Wenn sich dieser Wunsch nicht erfüllt, geht es aber nicht nur um enttäuschte Liebe. Es geht um Unterhaltsansprüche, um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens oder wer in der Ehewohnung verbleibt.

Teilweise ist auch nicht von Anfang an klar, ob die Ehe wirklich bereits gescheitert ist oder ob nicht noch ein Funken Hoffnung für eine Versöhnung besteht. Anwälte und Anwältinnen sind deshalb in Scheidungsverfahren nicht nur rechtlich, sondern auch zwischenmenschlich gefordert.

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© Elke Mayr

Gerade auch in schwierigen Scheidungsverfahren ist strategisches Denken und ein gewisses Talent zur psychologischen Kriegsführung erforderlich. In Österreich gilt immer noch das Verschuldensprinzip. Das bedeutet, dass ein "Sieg" oder eine "Niederlage" vor Gericht für den eigenen Klienten oder die Klientin entscheidend sein kann, dafür, wie es mit dem nachehelichen Unterhalt aussieht.

Auch bezüglich etwaiger ehelicher Ersparnisse und Finanzen, von der eine Seite plötzlich nichts mehr wissen möchte oder ähnliches, gibt es einiges zu beachten. Nicht immer, muss eine Scheidung überhaupt die richtige Lösung sein. Teilweise bietet es sich auch aus juristischer Sicht an, verheiratet zu bleiben.

Gerade wenn einem der Konflikt sehr nahegeht, neigen manche Menschen dazu, emotional und überstürzt zu reagieren. Das kann in einem Scheidungsverfahren verhängnisvoll sein. Hier ist möglicherweise eine Perspektive von außen hilfreich. All diese Punkte, sowie Pensions- und sozialversicherungsrechtliche Überlegungen können angesichts einer familiären Krise mit einer kompetenten Rechtsvertretung besprochen werden.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterstützen sowohl außergerichtlich, d.h. wenn es die Möglichkeit gibt zu einer einvernehmlichen Scheidung zu gelangen, bei der Aushandlung der Konditionen, als auch wenn es zu einem streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht kommt.

Wie finde ich den passenden Scheidungsanwalt oder die passende Scheidungsanwältin?

Es ist wichtig, dass man mit seiner Scheidungsanwältin oder seinem Scheidungsanwalt offen sprechen kann. Es bringt nichts, Geheimnisse vor dem eigenen Anwalt zu haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich verstanden und gut aufgehoben fühlt.

Über den Internetauftritt der ÖRAK (Österreichischer Rechtsanwaltskammertag) ist es möglich, Anwälte oder Anwältinnen in der Nähe zu finden, die auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert sind (Rechtsanwalt finden - rechtsanwaelte.at). Rechtsanwälte haben teilweise einen unterschiedlichen Stil. In einem Erstgespräch kann vorgefühlt werden, ob die eigenen Ideen mit der vorgeschlagenen Herangehensweise/Strategie des Anwalts oder der Anwältin kompatibel erscheinen.

Wie überall, kann es auch bei der Auswahl des eigenen Anwalts oder Anwältin eine gute Möglichkeit sein, auf Empfehlungen von Freund:innen oder Bekannten zurückzugreifen. Gerade in einem Scheidungsverfahren wird man mittels der rechtlichen Vertretung eng zusammenarbeiten und sollte daher auch auf der menschlichen Ebene funktionieren.

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© Elke Mayr

Was kosten Scheidungsanwält:innen?

Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Auswahl eines Anwalts oder einer Anwältin sind auch die zu erwartenden Kosten. Es ist wichtig, von Anfang an, das Kostenthema offen anzusprechen. So kann evaluiert werden, ob die Honorarforderungen des Anwalts mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten oder Wünschen kompatibel sind.

Meistens, wird ein Anwalt auch zu jeder Zeit Auskunft erteilen können, welche Kosten bereits angefallen sind. Manche Anwält:innen rechnen in Scheidungssachen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Da kommt es bei der Berechnung des Honorars auf die Bemessungsgrundlage an. Je nachdem, ob es sich um ein Scheidungsverfahren oder später um ein Aufteilungsverfahren handelt, kann die Bemessungsgrundlage variieren.

Viele Anwält:innen rechnen im Familienrecht nach Stundensatz ab. Dabei können sich die Stundensätze unterscheiden, bewegen sich aber oft zwischen EUR 200-350 pro Stunde. Es ist bei Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich schwierig, Kosten vorherzusehen.

Das liegt auch daran, dass man nicht abschätzen kann, ob sich die Angelegenheit vielleicht doch noch gütlich regeln lässt, ob es eine Verhandlung brauchen wird oder mehrere Verhandlungen nötig sind und ob es Sachverständige geben wird oder vielleicht sogar ein Rechtsmittel.

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© Elke Mayr

Tipp: Das gilt es zu bedenken

Auch wenn mit dem eigenen Ehepartner bereits eine Einigung besteht bzw. eine einvernehmliche Scheidung geplant ist, macht es Sinn, sich zumindest anwaltlich beraten zu lassen. Das muss nicht bedeuten, dass man der anderen Person etwas Böses möchte oder einen gerichtlichen Krieg vom Zaun bricht.

Wenn man die eigenen Rechte kennt, kann man eine gut informierte Entscheidung treffen. Eine anwaltliche Beratung steht einer einvernehmlichen Scheidung nicht entgegen und eine Trennung bzw. eine Scheidung ist eine wichtige Angelegenheit, mit weitreichenden Folgen. Es ist wichtig, umfassend über Rechte, Ansprüche und Risiken Bescheid zu wissen.

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