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Der neue Eltern-Kind-Pass: Diese Vorteile bringt er Eltern und Kindern

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Der neue Eltern-Kind-Pass: Diese Vorteile bringt er Eltern und Kindern

Der neue Eltern-Kind-Pass

©Elke Mayr
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Der alte Mutter-Kind-Pass wird voraussichtlich 2024 vom neuen digitalen Eltern-Kind-Pass abgelöst. Diese Vorteile bringt das weiterhin kostenfreie Vorsorgeprogramm für Eltern und Kinder.

Eines der wichtigsten Dokumente während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes ist in Österreich der Mutter-Kind-Pass. Er ermöglicht es der werdenden Mama und nach der Geburt auch dem Baby kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen.

Da der Mutter-Kind-Pass allerdings schon "etwas in die Jahre gekommen" ist (ihn gibt es seit 1974), kündigte die Bundesregierung eine Reform dieses Vorsorgeprogramms an. Sie wurde Mitte November 2022 nach dem Beschluss im Ministerrat der Öffentlichkeit vorgestellt.

Geplant ist die Digitalisierung des Passes und insbesondere die Ausweitung des Beratungsangebotes, das auch Belange der Väter miteinschließt. Der neue Pass wird deshalb künftig folgerichtig „Eltern-Kind-Pass“ heißen.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Reform sollen bereits im nächsten Jahr beginnen und der Pass in Form einer App ab 2024 zur Verfügung stehen. Bis das geplante Leistungsspektrum komplett integriert ist, wird es aber wohl noch bis 2026 dauern.

Die Leistungen des bisherigen Vorsorgeprogramms

Als der Mutter-Kind-Pass eingeführt wurde, sollte mit dem darin enthaltenen Vorsorgeprogramm für Mutter und Kind hauptsächlich die Mütter- und Säuglingssterblichkeit gesenkt werden. Im Laufe der Jahre wurde das Programm deshalb auch immer wieder an die aktuellen medizinischen Erkenntnisse angepasst und entsprechend ausgeweitet.

Heute umfasst es fünf gynäkologische Untersuchungen mit zwei Laboruntersuchungen, drei Ultraschalluntersuchungen sowie eine interne Untersuchung. Nach der Geburt des Babys sind zehn Untersuchungen des Kindes vorgesehen, darunter auch zwei augenärztliche und eine orthopädische sowie eine Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung. Außerdem kann zwischen der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme in Anspruch genommen werden.

Die ersten fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt sind für den Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes verpflichtend vorgeschrieben. Ihre Durchführung wird im Mutter-Kind-Pass durch den betreuenden Arzt oder die Ärztin bestätigt und dient als Nachweis für den Sozialversicherungsträger.

Die Untersuchungen werden von den Vertragsärzt:innen der Krankenversicherungsträger kostenlos durchgeführt. Sind Mütter nicht krankenversichert, müssen sie sich vor Inanspruchnahme der Untersuchungen einen Anspruchsbeleg bei der für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitskasse besorgen.

Denn prinzipiell haben alle in Österreich lebenden Schwangeren Anspruch auf die Leistungen aus dem Mutter-Kind-Pass in seiner jetzigen Form. Er wird ihnen nach Feststellung der Schwangerschaft von der betreuendem:n Arzt:Ärztin ausgehändigt.

Künftig nur noch digital: der neue Eltern-Kind-Pass

Der neue Eltern-Kind-Pass wird nicht mehr in Form des bekannten gelben Heftchens in der Arztpraxis „überreicht“, er kommt nur noch in digitaler Form daher. Die Einträge im Pass können voraussichtlich über eine App eingetragen und abgerufen werden. Für Eltern hat das den Vorteil, dass der virtuelle Pass nicht mehr verloren gehen kann.

Da der Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes den Nachweis über die verpflichtend vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen voraussetzt, war der Verlust des Passes bislang stets ein Problem.

Diese Gefahr ist mit der elektronischen Version des Passes gebannt. Die zuständigen Stellen sollen vernetzt werden, sodass die Verwaltung und beispielsweise der Austausch der Untersuchungsbefunde zwischen verschiedenen Fachärzten ohne weiteres möglich sein wird. „Der neue Eltern-Kind-Pass wird die Sicherheit und Dokumentation deutlich verbessern und vereinfachen“, betonte der für Digitalisierung zuständige Staatssekretär Florian Tursky bei der Präsentation der im Ministerrat beschlossenen Reform. Die Arbeiten zur Digitalisierung sollen bereits im nächsten Jahr beginnen.

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Das Vorsorgeprogramm nach der Reform

Der neue Eltern-Kind-Pass wird den Mutter-Kind-Pass voraussichtlich ab 2024 ablösen. So haben es Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) bei der Vorstellung des neuen Passes angekündigt.

Die bisherigen Untersuchungen sollen demnach um eine weitere Ultraschalluntersuchung, ein Hörscreening für Neugeborene sowie ein zweites Hebammenberatungsgespräch und eine psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft ergänzt werden. Zentraler Kern der Reform für Eltern ist aber die Ausweitung der Beratungsangebote.

So können sich junge Eltern mit dem neuen Eltern-Kind-Pass ausführlich in allen Fragen rund um das Leben mit Kind beraten lassen. Das beinhaltet nicht nur die Beratung zu Gesundheits- und Ernährungsfragen, sondern auch eine Elternberatung zu Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeit, Karenz oder Kinderbetreuungsgeld.

Diese Beratung der Eltern wird laut Aussage von Familienministerin Susanne Raab voraussichtlich von den 400 in Österreich bereits vorhandenen Familienberatungsstellen durchgeführt. Im kommenden Jahr sind dafür eine Ausschreibung und eine anschließende Pilotphase geplant, ehe die Elternberatung wie die Ultraschalluntersuchungen fester Bestandteil des Eltern-Kind-Passes werden. Ziel sei es, „dass man informierte Entscheidungen trifft“, so Raab.

Inwieweit die erweiterten Angebote im neuen Eltern-Kind-Pass verpflichtend für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe sein werden, ist offenbar noch nicht abschließend geklärt.

Die Fachmeinungen über die Erfolgsaussichten von „Zwang“ und „Freiwilligkeit“ gehen in diesem Punkt naturgemäß weit auseinander. Auch die Honorierung der Ärzt:innen wird noch diskutiert. Für Eltern sollen die Leistungen aus dem Eltern-Kind-Pass aber auch künftig kostenfrei bleiben. Das versicherte Gesundheitsminister Rauch bei Twitter.

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Fazit zum neuen Eltern-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass hat sich in den Jahren nach seiner Einführung als Erfolgsmodell erwiesen. Das kostenfreie Vorsorgeprogramm hat die Mütter- und Säuglingssterblichkeit erheblich reduziert. Obwohl das Programm in den Jahren seines Bestehens schon immer an die jeweiligen medizinischen Anforderungen angepasst wurde, hat die Regierung jetzt eine umfassende Reform des Passes beschlossen. Diese sieht neben der Digitalisierung und weiteren Untersuchungen insbesondere die Ausweitung des Beratungsangebotes vor.

So ist zu dem bisher bereits möglichen Beratungsgespräch durch eine Hebamme noch ein zweites geplant. Zudem soll es zu Beginn der Schwangerschaft ein psychosoziales Beratungsgespräch und im weiteren Verlauf außer Gesundheits- und Ernährungsberatung auch eine spezielle Elternberatung geben.

Noch sind nicht alle Aspekte des neuen Vorsorgepaketes abschließend geklärt. So steht unter anderem bislang nicht fest, welche der erweiterten Angebote verpflichtend in Anspruch genommen werden müssen, um das volle Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Derzeit sind es nur die ersten fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt.

Alle weiteren Angebote sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Feststehen soll aber nach Angaben von Gesundheitsminister Rauch, dass die Leistungen des digitalen Eltern-Kind-Passes wie die des Mutter-Kind-Passes für Eltern kostenfrei bleiben.

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