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Wie die Karenz in Österreich abläuft

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Karenz

©Elke Mayr
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Welche Arten von Karenz gibt es und wie viel Geld bekommt man während Mamas oder Papas das Kind zu Hause betreuen? Die wichtigsten Infos zu Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit in Österreich.

Du bist gerade in der Schwangerschaft und machst dir Gedanken über deine Karenz und eventuell auch über deine Karriere? Wir haben hier einen Überblick für dich mit den wichtigsten Punkten zum Thema!

Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit

Für wen gelten die Schutzzeiten, wer hat Anspruch und welche Fristen gelten? Hier erfährst du mehr über deine Ansprüche.

Mutterschutz in Österreich

Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten in vollem Umfang für Arbeiterinnen, Angestellte und Lehrlinge. Es gilt dank der Arbeiterkammer mittlerweile auch für freie Dienstnehmerinnen. Während des Mutterschutzes bekommst du statt Gehalt Wochengeld von der Krankenkasse.

Welche Schutzfristen gelten? Als werdende Mami darfst du in den letzten 8 Wochen vor dem Termin der Geburt nicht arbeiten. Besteht Gefahr für dich oder dein Kind, kannst du auch früher freigestellt werden. Dafür ist eine ärztliche, schriftliche Freistellung nötig.

Der Mutterschutz nach der Entbindung dauert 8 Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einem Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen. Wenn sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat, weil das Kind früher kommt, verlängert sich diese im Ausmaß der Verkürzung auf höchstens 16 Wochen.

Zudem gilt ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten! Werdende Mütter müssen nicht ALLES machen - schwere und gefährliche Arbeiten sowie Stress solltest du in der Schwangerschaft vermeiden. Und das gilt auch für die Arbeit. Da solche Tätigkeiten, dir und deinem Kind schaden können, sind sie verboten. Im Zweifelsfall entscheidet dann das Arbeitsinspektorat darüber. Außerdem darfst du während der zeit des Mutterschutzes keine Überstunden machen. Mehr über die geltenden Regelungen erfährst du bei der Arbeiterkammer!

Wann solltest du deine/n Arbeitgeber:in informieren? Am besten tust du das 4 Wochen bevor du den Mutterschutz antrittst!

Mutterschutz in Österreich

Hinweis: Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Mehr Informationen zum Thema Selbstständigkeit und Schwangerschaft bekommst du beim österreichischen Unternehmensservice Portal.

Karenz

Die Karenz ist ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts. Die Karenzzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz nach dem Ende der Schutzfrist oder mit der Geburt des Kindes. Sie endet nach der vereinbarten Dauer oder spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes, also nach 2 Jahren. Die Karenz teilst du deine/m Arbeitgeber:in am besten schriftlich mit.

Wer hat Anspruch auf Karenz? Jeder Elternteil hat einen rechtlichen Anspruch auf die Karenzzeit, um sich um den neuen Familienzuwachs zu kümmern. Diese Zeit wird dann als als monatlicher Geldbetrag abgegolten. Während der Karenz bekommst du daher für eine bestimmte Zeit Kinderbetreuungsgeld statt deinem Lohn. Dabei kannst du zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld oder pauschalen Angeboten wählen.

Elternkarenz in Österreich

Elternteilzeit in Österreich

Karriere, Arbeit und Kinder miteinander zu vereinbaren, ist oft gar nicht so leicht. Damit Eltern Beruf und Familie leichter unter einem Hut bringen können, gibt es die Elternteilzeit.

Arbeitsstunden können so reduziert und die Lage der Arbeitszeiten verschoben werden. Während der Elternteilzeit gilt übrigens ebenso ein Kündigungsschutz, wie bei Karenz und Mutterschutz.

Tipp der Arbeiterkammer: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Elternteilzeit auch zeitgleich von den Eltern genommen werden!

Was dabei alles zu beachten ist, erfährst du in folgendem Video der AK:

Elternteilzeit - Familie & Beruf

Karenzmodelle und Kinderbetreuungsgeld

In Österreich kannst du zwischen zwei Karenzmodellen wählen: der einkommensabhängigen Variante (einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld) sowie pauschalen Variante (Kinderbetreuungsgeld-Konto).

Einen Anspruch auf Karenzgeld haben alle leibliche Eltern, sowie Adoptiv- und Pflegeeltern ab der Geburt des Kindes. Zudem muss das Kind im selben Haushalt wohnt wie das betreuende Elternteil.

Einkommensabhängige Variante

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht dir bis zum 1. Geburtstag des Kindes zu. Beziehen es beide Eltern, verlängert sich die Bezugsdauer bis 14. Lebensmonat des Kindes. Unabhängig davon kann die gesetzliche Karenz bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Bei dieser Variante werden 80 Prozent des Einkommens ausbezahlt, jedoch maximal 70 Euro täglich (Stand 2023).

Pauschale Varianten

Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto können Eltern flexibel bestimmen, wie lange sie das Kinderbetreuungsgeld innerhalb eines Zeitrahmens beziehen möchten. Die Gesamthöhe dessen ist für alle Eltern gleich und beträgt pauschal 13.085 Euro. Nehmen beide Eltern das Konto in Anspruch erhöht es sich auf 16.348 Euro (Stand 2023).

Das Kinderbetreuungsgeld wird als Tagessatz berechnet und liegt je nach Bezugsdauer zwischen 15,38 und 35,85 Euro (stand 2023). Je länger die Dauer der Karenz gewählt wird, umso niedriger fällt es aus.

Welche Variante sich lohnt, sollte vorab durchgerechnet werden! Beim Karenzgeld berechnen, das als Kinderbetreuungsgeld bezeichnet wird, hilft dir folgender Rechner vom Ministerium!

Kinderbetreuungsgeld-Modelle einfach erklärt

Geteilte Karenz

Die Karenz kann mit dem anderen Elternteil zweimal geteilt werden. Ein Karenzteil muss dabei mindestens 2 Monate betragen. Beim erstmaligen Wechsel können die Eltern gleichzeitig 1 Monat Karenz in Anspruch nehmen. Dadurch endet die Gesamtdauer der Karenz dann um einen Monat früher. Mehr dazu erfährst du in folgendem Video:

Karenzteilung zwischen den Elternteilen

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Zusätzlich kann bei gleicher partnerschaftlicher Aufteilung der Eltern ein Partnerschaftsbonus beantragt werden.

Dieser kann beantragt werden, wenn beide Eltern das pauschale (Kinderbetreuungsgeld-Konto) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) bezogen haben. Jeder Elternteil erhält nach Ende des Gesamtbezugszeitraums den Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro einmalige Zuzahlung.

  • TIPP

    Da es sehr viele Möglichkeiten und teilweise auch unterschiedliche Bestimmungen und Fristen gibt, ist es am besten, wenn du und dein/e Partner:in euch bei der Arbeiterkammer beraten lässt. So findet ihr gemeinsam auf jeden Fall die beste individuelle Lösung für die Karenzzeiten!

Karenz für Väter und Papamonat

2021 wurde die Väterkarenz von ungefähr 20 % genutzt. Eine andere Möglichkeit ist der Papamonat.

Wie läuft das mit der Papakarenz ab?

Eigentlich ist es für Väter genauso wie für die Mütter. Alles ganz simpel - Karenz vereinbaren und dann in Karenz gehen. Es gilt natürlich auch für die Männer, dass Karenz immer eine Berufsunterbrechung ist. Somit ist auch ihre Elternzeit zuhause danach mit Herausforderungen und Schwierigkeiten verbunden. Die meisten Männer bereuen es aber nicht und genießen die Auszeit mit dem Nachwuchs!

Wie funktioniert der Papamonat?

Der Papamonat kann unter bestimmten Voraussetzungen von allen Väter, sowie bei gleichgeschlechtlichen Paaren von dem zweiten Elternteil beansprucht werden.

Die Voraussetzungen dafür sind ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin sollte der Partner den voraussichtlichen Beginn und den Geburtstermins dem/r Arbeitgeber:in bekannt geben (Vorankündigung).

Der Papamonat kann für die Dauer von einem Monat nach der Geburt, ab Entlassung aus dem Krankenhaus, bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter beansprucht werden. Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber verständigen und spätestens eine Woche nach der Geburt geht es dann ab in den Papamonat!

Haben Väter auch einen Kündigungs- und Entlassungsschutz beim Papamonat?
Dieser beginnt mit der Vorankündigung, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Welche finanzielle Leistung gibt es?
Rein rechtlich ist der Papamonat ein Anspruch auf Dienstfreistellung von der Arbeit mit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss daher keinen Lohn zahlen. Väter können aber einen Familienzeitbonus für den Monat beziehen, der sich auf ungefähr 700 Euro beläuft. Dieser Betrag wird einem dann leider bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld in einer eventuellen Karenz wieder abgezogen.

Papamonat

Karriere-Möglichkeite in der Karenz

Die Karenz kann neben einer Auszeit vom Job auch als Chance für einen beruflichen Neustart genutzt werden. Eine Neuorientierung, ein Sprung in die Selbstständigkeit oder Weiterbildungen werden zunehmend beliebter, sowohl bei Müttern als auch bei Vätern.

So erhöhen sich bei einem Studium die Anspruchsdauer von Beihilfen, aber auch beispielsweise die Höhe von einem Selbsterhalterstipendium. Fernstudien sind dafür mit der zeitlichen Einteilung oft leichter zu meistern. Außerdem kann auch nach der Karenz eine Bildungskarenz angehängt werden.

Wer nach der Karenz in die Selbständigkeit gehen möchte, kann schon währenddessen damit anfangen. Dafür sind die Zuverdienstgrenzen aber zu beachten.

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze in der Karenz? Beim einkommensabhängigen Modell liegt sie bei 7.800 Euro Euro pro Kalenderjahr. Das entspricht dann einer Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 monatlich (2023) pro Anspruchsmonat. Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung sollte mit dem/r Arbeitgeber:in abgesprochen werden, um den Kündigungsschutz nicht zu gefährden.

Hast du das Modell mit dem Kinderbetreuungsgeld-Konto gewählt, darfst du 18.000 Euro (Stand 2023) im Jahr dazuverdienen. Zusätzlich gibt es auch eine individuelle Zuverdienstgrenze für jene, die vor der Geburt ihres Kindes über ein höheres Einkommen verfügt haben. Mit der individuellen Variante ist es möglich 60 Prozent der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, dazuverdienen.

Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf?

Für den Wiedereinstieg in den Beruf kann die Elternteilzeit genutzt werden. Je früher frau aber wieder in den 40-Stunden-Alltag einsteigt, umso besser sieht es dann später mit der Pension aus. Lange Karenzzeiten tragen zu einer niedrigen Rente und damit auch zu Altersarmut bei.

Am besten ist es, wenn sich die Eltern über den Papamonat hinaus, die Karenz gemeinsam aufteilen. So wird auch die Zeit bis zum Wiedereinstieg kürzer. Außerdem bekommen Eltern die das tun beim gehaltsabhängigem Karenzmodell 14 statt 12 Monate und den Partnerschaftsbonus zusätzlich!

Die Anzahl der Väter, die in Karenz gehen ist laut einer Studie der L&R Sozialforschung steigend und lag 2021 bei 20 %. Das ist leider immer noch recht wenig aber woran liegt das? Problem sind hier immer noch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) wie die Studie zeigt. Umso höher das Gehalt der Frau vor der Geburt ist, desto eher geht auch der Mann in Karenz. Je höher sein Lohn ist, umso kürzer fällt sie Väter-Karenz aus.

Spätestens vier Monate vor Ende Ihrer Karenz solltest du dein Unternehmen informieren und über deine Rückkehr sprechen, vor allem wenn du deine Stunden anpassen oder verändern möchtest. Es empfiehlt sich während der Karenzzeit mit Firma und Kolleg:innen Kontakt zu halten, um am Ball zu bleiben! Informiere dich aktiv vor dem Einstieg über aktuelle Geschehnisse in der Arbeit.

Während der Karenz ist dein Unternehmen auch verpflichtet, dich über wichtige Betriebsgeschehnisse am Laufenden zu halten. Das könnten beispielsweise so etwas wie ein Konkurs, ein Ausgleich, betriebliche Umstrukturierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen sein.

Teilzeit oder Vollzeit nach der Karenz?

Überlege dir vorab, wie viele Stunden für dich möglich sind. Hier stellt sich für viele oft die Frage, ob sie besser Teilzeit oder Vollzeit in den Job zurückkehren sollen. Überlege dir das gut, da Teilzeit-Arbeit langfristig immer weniger Geld bedeutet. Gerade bei Frauen fallen Verluste hier oft sehr hoch aus, da dies auch weniger Pension bedeutet und frau so stärker abhängig von ihrem Partner wird.

Hier solltest du dir mit deinem/r Partner:in überlegen, wie sich die Auswirkungen von Teilzeit ausgleichen lassen. Beispielsweise kann man sich hier gegenseitig bei der Altersvorsorge mit Pensionssplitting aushelfen.

Tipps für den Wiedereinstieg nach der Karenz

  • Kümmere dich rechtzeitig um einen Platz für die Kinderbetreuung

  • Ein schrittweiser Einstieg macht es Eltern oft leichter. Erkundige dich rechtzeitig bei deiner Firma über die Möglichkeiten.

  • Sind deine Qualifikationen am neuesten Stand? Brauchst du eine Weiterbildung? Vielleicht kannst du sie schon während der Karenz beginnen.

  • Mache dir Gedanken darüber, wo du beruflich in 2 Jahren stehen möchtest.

Es gibt außerdem auch Vorteile für das Kind!
Wenn beide Elternteile arbeiten, wirkt sich das positiv auf das gemeinsame Familieneinkommen aus. Das bringt zusätzlich auch bessere Zukunftschancen für den Nachwuchs. Im Kindergarten erfahren sie schon früh das Leben in einer Gemeinschaft.

Du bist dadurch ein tolles Vorbild für deine Kinder und zeigst nach der Karenz wie Beruf und Familie vereinbar sind. Die Liebe der Kinder ist für viele Mütter das Großartigste auf der Welt! Aber Anerkennung im Beruf bringt Selbstbestätigung, stärkt dein Selbstvertrauen und sorgt für Unabhängigkeit!

Familienrecht

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