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Papamonat: Familienzeitbonus & Meldefristen

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Kind, Papamonat, Vater

©Elke Mayr
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Seit 1. September 2019 haben alle Väter nach der Geburt ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job für die Dauer eines Monats. Alles Infos zum Papamonat.

Für wen gilt der Papamonat und welche Voraussetzungen gibt es?

Der Papamonat gilt für alle Väter, bei gleichgeschlechtlichen Paaren für den zweiten Elternteil. Voraussetzungen, um den Papamonat nach der Geburt des Kindes in Anspruch zu nehmen, sind folgende: Der Vater muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und die Meldefristen an den:die Arbeitgeber:in einhalten.

Wann und wie lange darf der Vater den Papamonat in Anspruch nehmen?

Ab der Geburt des Kindes (genauer gesagt: ab Entlassung aus dem Krankenhaus) bis zum Ende des absoluten Beschäftigungsverbotes der Mutter (Mutterschutz) hat der Vater Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job für die Dauer eines Monats. Für diesen Zeitraum muss der:die Arbeitgeber:in kein Entgelt zahlen, der Vater kann aber einen Familienzeitbonus beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen (hier geht es zum Familienzeitbonus-Rechner).

Welche Meldefristen gibt es?

Der Vater oder zweite Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Paaren muss frühestens vier Monate/spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin den voraussichtlichen Beginn des Papamonats der Arbeit bekanntgeben. Wenn das Kind geboren wurde, muss dies auch unverzüglich gemeldet werden. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss zudem der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekanntgegeben werden.

Entlassungs- und Kündigungsschutz während des Papamonats

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Vorankündigung (frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburts­termin) und endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. Wenn der Vater Anspruch auf den Familienzeitbonus hat, ist er während der Freistellung kranken- und pensionsversichert.

Was ist der Familienzeitbonus?

Während des Papamonats zahlt der:die Arbeitgeber:in kein Gehalt, der Vater kann aber für diese Zeit den Familienzeitbonus beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen.

Für Geburten ab dem 1. August 2023 bekommen Väter während des Papamonats einen Familienbonus in der Höhe von täglich 47,82 Euro (das sind bei 31 Tagen insgesamt 1482,42 Euro). Hinweis: Der Familienbonus wird bei Geburten ab 1. Jänner 2023 bei einem Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr in Abzug gebracht, so die Arbeiterkammer Wien. Das galt nur für Geburten bis 31. Dezember 2022.

Für Geburten bis inklusive 31. Juni 2023 gilt folgendes: Während des Papamonats können Väter den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 23,91 Euro beziehen (also insgesamt bis zu 741,21 Euro für ein Monat).

Für den Familienzeitbonus gelten auch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen werden muss. Aktuelle Informationen zum Familienzeitbonus und generell zum Papamonat findest du unter arbeiterkammer.at.

Tipp: Hier geht es zum Familenbonus-Rechner.

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